Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über das einheitliche Scheckgesetz samt Protokoll
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 4
Inkrafttretensdatum
01.03.1959
Außerkrafttretensdatum
Index
29/04 Internationales Wechsel- und Scheckrecht
Text
Artikel IV.Artikel römisch vier.
Dieses Abkommen soll ratifiziert werden.
Die Ratifikationsurkunden sind vor dem 1. September 1933 bei dem Generalsekretär des Völkerbundes zu hinterlegen; dieser wird ihren Eingang unverzüglich allen Mitgliedern des Völkerbundes und den Nichtmitgliedstaaten mitteilen, in deren Namen das Abkommen gezeichnet oder der Beitritt erklärt worden ist.
Zuletzt aktualisiert am
12.03.2026
Gesetzesnummer
10001977
Dokumentnummer
NOR12026283
Alte Dokumentnummer
N2195927288S