Bundesrecht konsolidiert: Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Slowakei) Art. 3, tagesaktuelle Fassung

Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Slowakei) Art. 3

Kurztitel

Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Slowakei)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 135/2025

Typ

Vertrag – Slowakei

§/Artikel/Anlage

Art. 3

Inkrafttretensdatum

13.09.2025

Außerkrafttretensdatum

Index

89/03 Gesundheit

Text

Artikel 3

Gültigkeitsbereich

  1. Absatz eins,Dieses Rahmenabkommen gilt für das Grenzgebiet der nachfolgenden administrativen Einheiten:
    • Strichaufzählung
      in Republik Österreich ist es das Bundesland Niederösterreich, das Bundesland Burgenland und das Bundesland Wien;
    • Strichaufzählung
      in der Slowakischen Republik ist es die Selbstverwaltungsregion Bratislava und die Selbstverwaltungsregion Tmava.
  2. Absatz 2,Dieses Rahmenabkommen bezieht sich auf alle Personen, die sich auf dem Grenzgebiet gemäß Absatz 1 befinden und die den Rettungsdienst benötigen.

Im RIS seit

18.09.2025

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2025

Gesetzesnummer

20012965

Dokumentnummer

NOR40271792

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2025/135/A3/NOR40271792