Kurztitel

Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Slowakei)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 135 aus 2025,

Typ

Vertrag – Slowakei

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

13.09.2025

Index

89/03 Gesundheit

Text

Artikel 3

Gültigkeitsbereich

  1. Absatz eins,Dieses Rahmenabkommen gilt für das Grenzgebiet der nachfolgenden administrativen Einheiten:
    • Strichaufzählung
      in Republik Österreich ist es das Bundesland Niederösterreich, das Bundesland Burgenland und das Bundesland Wien;
    • Strichaufzählung
      in der Slowakischen Republik ist es die Selbstverwaltungsregion Bratislava und die Selbstverwaltungsregion Tmava.
  2. Absatz 2,Dieses Rahmenabkommen bezieht sich auf alle Personen, die sich auf dem Grenzgebiet gemäß Absatz 1 befinden und die den Rettungsdienst benötigen.

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2025

Gesetzesnummer

20012965

Dokumentnummer

NOR40271792