Absatz eins,Dieses Rahmenabkommen gilt für das Grenzgebiet der nachfolgenden administrativen Einheiten:
- Strichaufzählungin Republik Österreich ist es das Bundesland Niederösterreich, das Bundesland Burgenland und das Bundesland Wien;
- Strichaufzählungin der Slowakischen Republik ist es die Selbstverwaltungsregion Bratislava und die Selbstverwaltungsregion Tmava.