Bundesrecht konsolidiert: Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische, technologische Zusammenarbeit Art. 3, tagesaktuelle Fassung

Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische, technologische Zusammenarbeit Art. 3

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische, technologische Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 312/1996

Typ

Vertrag – Ungarn

§/Artikel/Anlage

Art. 3

Inkrafttretensdatum

01.08.1996

Außerkrafttretensdatum

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Text

Artikel 3

Die Vertragsparteien stimmen überein, daß Investitionen von Unternehmen der anderen Vertragspartei die Wirtschaftsbeziehungen vertiefen, und daß österreichische Investitionen im Rahmen des ungarischen Privatisierungsprozesses nicht nur zur Verbesserung der Zusammenarbeit, der Belebung des Außenhandels, sondern auch zum Vorteil beider Volkswirtschaften beitragen können.

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2016

Gesetzesnummer

10007815

Dokumentnummer

NOR12087780

Alte Dokumentnummer

N5199656110J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1996/312/A3/NOR12087780