Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische, technologische Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 312 aus 1996,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

01.08.1996

Text

Artikel 3

Die Vertragsparteien stimmen überein, daß Investitionen von Unternehmen der anderen Vertragspartei die Wirtschaftsbeziehungen vertiefen, und daß österreichische Investitionen im Rahmen des ungarischen Privatisierungsprozesses nicht nur zur Verbesserung der Zusammenarbeit, der Belebung des Außenhandels, sondern auch zum Vorteil beider Volkswirtschaften beitragen können.