Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische, technologische Zusammenarbeit
Bundesgesetzblatt Nr. 312 aus 1996,
Artikel 3
01.08.1996
Die Vertragsparteien stimmen überein, daß Investitionen von Unternehmen der anderen Vertragspartei die Wirtschaftsbeziehungen vertiefen, und daß österreichische Investitionen im Rahmen des ungarischen Privatisierungsprozesses nicht nur zur Verbesserung der Zusammenarbeit, der Belebung des Außenhandels, sondern auch zum Vorteil beider Volkswirtschaften beitragen können.