Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über Amtshilfe und gegenseitige Zusammenarbeit in Zollsachen (Ukraine)
Typ
Vertrag – Ukraine
§/Artikel/Anlage
Art. 18
Inkrafttretensdatum
01.09.2001
Außerkrafttretensdatum
Index
39/06 Rechts- und Amtshilfe
Text
Artikel 18
Kosten
Die beiden Vertragsparteien verzichten auf alle Ansprüche auf Erstattung der sich aus der Durchführung dieses Abkommens ergebenden Kosten mit Ausnahme der Kosten für Sachverständige und Zeugen.
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2014
Gesetzesnummer
20001584
Dokumentnummer
NOR40024038