Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über Bestimmungen auf dem Gebiete des internationalen Scheckprivatrechts
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 12
Inkrafttretensdatum
01.03.1959
Außerkrafttretensdatum
Index
29/04 Internationales Wechsel- und Scheckrecht
Text
Artikel 12.
Dieses Abkommen soll ratifiziert werden.
Die Ratifikationsurkunden sind vor dem 1. September 1933 bei dem Generalsekretär des Völkerbunds zu hinterlegen; dieser wird ihren Eingang unverzüglich allen Mitgliedern des Völkerbunds und den Nichtmitgliedstaaten mitteilen, in deren Namen das Abkommen gezeichnet oder der Beitritt erklärt worden ist.
Zuletzt aktualisiert am
17.03.2026
Gesetzesnummer
10001985
Dokumentnummer
NOR12026360
Alte Dokumentnummer
N2195927367S