Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Zusammenarbeit bei den freiwilligen Leistungen an ehemaligen Sklaven- und Zwangsarbeiter (Belarus)
Typ
Vertrag – Belarus
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
25.01.2001
Außerkrafttretensdatum
Index
19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen
Text
Artikel 1
Definitionen
Für die Zwecke dieses Abkommens
(1)Absatz eins,bezeichnet der Begriff „Fonds“ den durch österreichisches Bundesgesetz eingerichteten Fonds für freiwillige Leistungen der Republik Österreich an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes (Versöhnungsfonds).
(2)Absatz 2,bezeichnet der Begriff „Stiftung“ die von der Republik Belarus gegründete Stiftung „Verständigung und Aussöhnung“.
Schlagworte
Sklavenarbeiter
Zuletzt aktualisiert am
25.11.2016
Gesetzesnummer
20001208
Dokumentnummer
NOR40016877