Bundesrecht konsolidiert: Österreichisch-türkisches Clearingübereinkommen Art. 1, tagesaktuelle Fassung

Österreichisch-türkisches Clearingübereinkommen Art. 1

Kurztitel

Österreichisch-türkisches Clearingübereinkommen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 219/1936

Typ

Vertrag – Türkei

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

21.07.1934

Außerkrafttretensdatum

Index

39/07 Zahlungsverkehr

Text

Artikel 1.

Die Regelung von Zahlungen, die aus dem Warenaustausch zwischen Österreich und der Türkei, aus dem Fremdenverkehr, aus dem Zinsendienst für die von einem der Hohen vertragschließenden Teile ausgegebenen und im Besitz von Angehörigen des andern Landes befindlichen Effekten, usw. stammen, wird im Wege der Kompensation auf die in den folgenden Artikeln angegebene Art vorgenommen werden.

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2014

Gesetzesnummer

10003791

Dokumentnummer

NOR40002638

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1936/219/A1/NOR40002638