Kurztitel

Österreichisch-türkisches Clearingübereinkommen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 219 aus 1936,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

21.07.1934

Text

Artikel 1.

Die Regelung von Zahlungen, die aus dem Warenaustausch zwischen Österreich und der Türkei, aus dem Fremdenverkehr, aus dem Zinsendienst für die von einem der Hohen vertragschließenden Teile ausgegebenen und im Besitz von Angehörigen des andern Landes befindlichen Effekten, usw. stammen, wird im Wege der Kompensation auf die in den folgenden Artikeln angegebene Art vorgenommen werden.