Bundesrecht konsolidiert: Lehrpläne der humanberuflichen Schulen Anl. 2/1, tagesaktuelle Fassung

Lehrpläne der humanberuflichen Schulen Anl. 2/1

Kurztitel

Lehrpläne der humanberuflichen Schulen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 340/2015 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 250/2021

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 2/1

Inkrafttretensdatum

01.09.2021

Außerkrafttretensdatum

Index

64/02 Bundeslehrer
70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche

Beachte

zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021

Text

Anlage B1 HOTELFACHSCHULE römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

Summe

1

2.

3.

 

1.

Religion/Ethik12

2

2

2

6

(römisch drei)/III

2.

Allgemeinbildung, Sprache und Medien

 

 

 

 

 

2.1

Deutsch2

3

3

3

9

(römisch eins)

2.2

Englisch

3

3

3

9

(römisch eins)

2.3

Geschichte und Politische Bildung3

0

2

2

4

römisch drei

2.4

Biologie und Ökologie

2

0

0

2

römisch drei

2.5

Officemanagement und angewandte Informatik4

3

2

2

7

römisch zwei

3.

Tourismus und Wirtschaft

 

 

 

 

 

3.1

Tourismusgeografie5

0

0

3

3

römisch drei

3.2

Tourismusmarketing6

0

3

2

5

römisch zwei

3.3

Kultur- und Tourismusland Österreich

0

2

0

2

römisch drei

3.4

Betriebs- und Volkswirtschaft2

2

1

2

5

römisch eins

3.5

Rechnungswesen2 7

3

3

3

9

römisch eins

3.6

Recht

0

0

2

2

römisch drei

4.

Gastronomie und Hotellerie

 

 

 

 

 

4.1

Ernährung

2

0

0

2

römisch drei

4.2

Küchenorganisation und Kochen

4

3

3

10

römisch vier

4.3

Serviceorganisation, Servieren und Getränke

4

3

3

10

römisch vier a

4.4

Wahlpflichtbereich: Spezialisierung8 9

0

2

1

3

römisch vier a

5.

Betriebspraktikum10

3

3

3

9

(römisch fünf a)

6.

Bewegung und Sport; Sportliche Animation

2

2

2

6

(römisch vier a)

Wochenstundenzahl

33

34

36

103

 

B. Verbindliche Übung

Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation11

2

0

0

2

römisch drei

Gesamtwochenstundenzahl

35

34

36

105

 

C. Pflichtpraktikum

Insgesamt 24 Wochen vor Eintritt in die 3. Klasse

 

 

 

 

 

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen9

 

 

 

 

 

E. Förderunterricht9

 

 

 

 

 

F. Fakultatives Praktikum

4 Wochen vor Eintritt in die 3. Klasse

 

 

 

 

 

___________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom abgeändert werden.

2 Mit Computerunterstützung.

3 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnitts römisch drei schulautonom mit 3-4 Wochenstunden festgelegt werden.

4 Das Gesamtwochenstundenausmaß des Gegenstandes kann nach den Bestimmungen des Abschnitts römisch drei schulautonom mit 6-7 Wochenstunden festgelegt werden.

5 Das Gesamtwochenstundenausmaß des Gegenstandes kann nach den Bestimmungen des Abschnitts römisch drei schulautonom mit 2-3 Wochenstunden festgelegt werden.

6 Inklusive Projektmanagement.

7 Das Gesamtwochenstundenausmaß des Gegenstandes kann nach den Bestimmungen des Abschnitts römisch drei schulautonom mit 8-9 Wochenstunden festgelegt werden.

8 Folgende Module stehen zur Wahl: Jungsommelière und Jungsommelier Österreich, Käsekennerin und Käsekenner in Österreich oder Jungbarkeeperin und Jungbarkeeper Österreich.

9 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).

10 Das Gesamtwochenstundenausmaß des Gegenstandes kann nach den Bestimmungen des Abschnitts römisch drei schulautonom mit 8-9 Wochenstunden festgelegt werden.

11 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnitts römisch drei schulautonom mit 1-2 Wochenstunden festgelegt werden.

12 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

G. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Hotelfachschule; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Klasse gemäß der Stundentafel der Hotelfachschule.

4 Gemäß Stundentafel der Hotelfachschule.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die dreijährige Hotelfachschule dient im Sinne der Paragraphen 52 und 58 Schulorganisationsgesetz (SchOG) unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, SchOG des dem Erwerb einer grundlegenden Allgemeinbildung und vermittelt erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur selbstständigen und unselbstständigen Ausübung von Berufen in allen Bereichen der Wirtschaft, insbesondere in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, mit Schwerpunkt Gastronomie und Hotellerie, befähigen.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln), sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Schwerpunkte sind daher Persönlichkeitsbildung, kundenorientierte Arbeitshaltung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit sowie die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen und im Team zu arbeiten.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

  • Strichaufzählung
    Allgemeinbildung,
  • Strichaufzählung
    Sprache und Medien,
  • Strichaufzählung
    Tourismus und Wirtschaft,
  • Strichaufzählung
    Gastronomie und Hotellerie,
  • Strichaufzählung
    Betriebspraktikum sowie
  • Strichaufzählung
    Fachpraxis und verpflichtende Praktika
sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem Denken sowie nachhaltigem und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen:

  • Strichaufzählung
    sie verfügen über ein breites Spektrum an Fachwissen und praktischen Fertigkeiten für ihre Berufspraxis;
  • Strichaufzählung
    sie finden passende Lösungen für spezielle Probleme in ihrem Arbeits- oder Lernbereich;
  • Strichaufzählung
    sie sind zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und verantwortlichem Handeln fähig;
  • Strichaufzählung
    sie arbeiten selbstständig und kooperieren im Team;
  • Strichaufzählung
    sie handeln ressourcen- und verantwortungsbewusst unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte;
  • Strichaufzählung
    sie können Verantwortung für sich selbst und für andere übernehmen;
  • Strichaufzählung
    sie können selbstständig Arbeitssituationen bewältigen und andere Personen bei Routinetätigkeiten anleiten;
  • Strichaufzählung
    sie können Sachverhalte in Deutsch in Wort und Schrift ausdrücken und argumentieren sowie in zumindest einer Fremdsprache (Englisch) in vertrauten Situationen kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    sie erkennen die Bedeutung der Qualitätssicherung für die zu erstellenden Leistungen;
  • Strichaufzählung
    sie zeigen im Rahmen der Erledigung ihrer Aufgaben Interesse, Selbstvertrauen, fachliche Kompetenz und positive Arbeitshaltung;
  • Strichaufzählung
    sie erkennen die Notwendigkeit des berufsbegleitenden Lernens und sind zu eigenständigem Weiterlernen bereit;
  • Strichaufzählung
    sie erkennen ihren Entwicklungs- und Fortbildungsbedarf, die Notwendigkeit des berufsbegleitenden Lernens und sind zu eigenständigem Weiterlernen befähigt;
  • Strichaufzählung
    sie verfügen über eine grundlegende Reflexionskompetenz, können ihre eigenen Leistungen einschätzen und entsprechend handeln;
  • Strichaufzählung
    sie können die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen einschätzen und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz.

Insbesondere verfügen Absolventinnen und Absolventen der Hotelfachschule über selbstsicheres Auftreten und kundenorientierte Arbeitshaltung, können situationsadäquat kommunizieren und haben mindestens 24 Wochen einschlägige Berufserfahrung.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, der eigenen und anderen Kulturen, transkulturellen Gesellschaften, sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ALLGEMEINBILDUNG, SPRACHE UND MEDIEN

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Sachverhalte in angemessener Sprache in Wort und Schrift ausdrücken und situationsgerecht kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    kreativ arbeiten;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen sowie verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen;
  • Strichaufzählung
    angemessen – auch medienunterstützt – präsentieren;
  • Strichaufzählung
    zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft kritisch Stellung nehmen;
  • Strichaufzählung
    bewusst mit Medien umgehen.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B1 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen sowie in der Fertigkeit Schreiben;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und wenn es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet;
  • Strichaufzählung
    im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen;
  • Strichaufzählung
    längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist.

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen;
  • Strichaufzählung
    verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen;
  • Strichaufzählung
    können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt.

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen, gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen;
  • Strichaufzählung
    dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen;
  • Strichaufzählung
    sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen.

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden;
  • Strichaufzählung
    flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten.

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen;
  • Strichaufzählung
    dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben, Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen;
  • Strichaufzählung
    in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken, Informationen geben oder erfragen;
  • Strichaufzählung
    sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken;
  • Strichaufzählung
    sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen;
  • Strichaufzählung
    die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  • Strichaufzählung
    die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten.

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

  1. Ziffer eins
    Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern;
  • Strichaufzählung
    suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen;
  • Strichaufzählung
    können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen;
  • Strichaufzählung
    verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

  1. Ziffer 2
    Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist.

  1. Ziffer 3
    Pragmatische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

  • Strichaufzählung
    Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln;
  • Strichaufzählung
    in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
  • Strichaufzählung
    beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten.

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS TOURISMUS UND WIRTSCHAFT

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die Wirtschaft, insbesondere die Tourismus- und Freizeitwirtschaft, als positiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen;
  • Strichaufzählung
    können grundlegende gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge beschreiben und daraus Schlussfolgerungen für ihr Leben ziehen;
  • Strichaufzählung
    können über wesentliche kulturelle, wirtschaftliche, geografische und rechtliche Gegebenheiten Österreichs kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    können sich eine eigene Meinung bilden, Standpunkte zu touristischen und kulturellen Themen beziehen und in der Diskussion vertreten;
  • Strichaufzählung
    können, entsprechend angeleitet, unternehmerisches Denken und Handeln wertschöpfend und produktiv einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können Stärken, Schwächen und Zusammenhänge wirtschaftlicher bzw. touristischer Projekte beschreiben sowie Entscheidungen treffen;
  • Strichaufzählung
    verfügen über rechtliche und wirtschaftliche Grundkenntnisse aus der Sicht des Unternehmers/der Unternehmerin, des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin und der Konsument/innen.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GASTRONOMIE UND HOTELLERIE

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    zeigen eine professionelle Einstellung zur Dienstleistung und entsprechen in Kleidung und Erscheinungsbild den Anforderungen der Berufsfelder;
  • Strichaufzählung
    können die fachtheoretischen Grundlagen der Berufsfelder Gastronomie und Hotellerie beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können in ihrem beruflichen Handeln das Prinzip der Wirtschaftlichkeit, Regionalität und der Nachhaltigkeit anwenden;
  • Strichaufzählung
    können relevante Gesetze und Vorschriften erläutern und diese in der betrieblichen Situation anwenden;
  • Strichaufzählung
    können Arbeitsprozesse beschreiben und anwenden;
  • Strichaufzählung
    können Instrumente der Arbeitsorganisation und branchenspezifische Software situationsgerecht einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können die personelle Struktur der Berufsfelder beschreiben;
  • Strichaufzählung
    beherrschen die Fachsprache und können diese in der betrieblichen Kommunikation einsetzen;
  • Strichaufzählung
    beherrschen einen wertschätzenden Umgang und eine situationsgerechte Kommunikation im Alltag und können eine professionelle Gästebetreuung und -beratung durchführen;
  • Strichaufzählung
    können sich und ihre Fähigkeiten in der Zusammenarbeit im Team sowie in betriebliche Abläufe einbringen;
  • Strichaufzählung
    können kreativ, flexibel und lösungsorientiert arbeiten und die Qualität ihrer Leistung einschätzen;
  • Strichaufzählung
    können berufsspezifische Aufgaben lösen, sowie Fachkenntnisse und Fertigkeiten in der Gastronomie und Hotellerie einsetzen und anwenden.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Die Wochenstunden der folgenden Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung können im angeführten Rahmen verändert werden.

  1. Litera a
    „Geschichte und politische Bildung“: 3 bis 4 Wochenstunden
  2. Litera b
    „Officemanagement und angewandte Informatik“: 6 bis 7 Wochenstunden
  3. Litera c
    „Tourismusgeografie“: 2 bis 3 Wochenstunden
  4. Litera d
    „Rechnungswesen“: 8 bis 9 Wochenstunden
  5. Litera e
    „Betriebspraktikum“: 8 bis 9 Wochenstunden
  6. Litera f
    „Verbindliche Übung: Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation“: 1 bis 2 Wochenstunden

Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff in den Pflichtgegenständen (lit a-f) ist jeweils auf das Mindestwochenstundenausmaß der Wochenstunden ausgelegt. Bei höherem Wochenstundenausmaß sind vertiefende bzw. erweiternde Kompetenzen zu vermitteln.

Die daraus gegebenenfalls frei werdenden Wochenstunden (max. 6 Wochenstunden) sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen:

  1. Ziffer eins
    Schulautonome Vertiefung:

         Es muss entweder

  • Strichaufzählung
    innerhalb eines Clusters ein neuer Pflichtgegenstand mit mindestens 4 Wochenstunden eingeführt werden oder
  • Strichaufzählung
    das Wochenstundenausmaß der Pflichtgegenstände innerhalb eines Clusters oder der Pflichtgegenstände „Betriebspraktikum“ oder „Bewegung und Sport; Sportliche Animation“, um mindestens 4 Wochenstunden erhöht werden.
  1. Ziffer 2
    Darüber hinaus kann mit den allenfalls verbleibenden schulautonomen Wochenstunden das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung erhöht werden.
  2. Ziffer 3
    Im Rahmen der schulautonomen Abweichungen bestehen darüber hinaus ab der 2. Klasse folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Wahlpflichtbereichen für die Schülerinnen und Schüler (Schüler/innen-Autonomie). Dabei sind jedenfalls die geltenden Eröffnungs- und Teilungszahlen und die Möglichkeit einer übergreifenden Führung in Parallelklassen zu berücksichtigen:
    1. Absatz eins,
      Von den nach Ziffer eins, verwendeten Wochenstunden können maximal 2 Wochenstunden zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten verwendet werden und/oder
    2. Absatz 2,
      von den nach Ziffer 2, verwendeten Wochenstunden können bis zu 3 Wochenstunden – maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden.
  3. Ziffer 4
    Im „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ ist vom Standort schulautonom festzulegen, welche der folgenden Module angeboten werden. Ohne Stundenerhöhungen sind in diesem Gegenstand folgende Modulkombinationen möglich: Jungsommelière und Jungsommelier Österreich, Käsekennerin und Käsekenner in Österreich oder Jungbarkeeperin und Jungbarkeeper Österreich. Unter Beachtung der Eröffnungs- und Teilungszahlverordnung können auch andere Kombinationen angeboten werden. Die Modulkombinationen sind schulautonom festzulegen und die Schülerinnen und Schüler müssen eine der angebotenen Modulkombinationen wählen. Die Bildungs- und Lehraufgaben, sowie der Lehrstoff sind passend zur schulautonom gewählten Blockung bzw. Stundenverschiebung zu verteilen.

Es sind grundsätzlich nur Stundenerhöhungen durch ganze (Jahres-)Wochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Klassen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern einer Klasse verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten, dh. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Klassen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der verbindlichen Übung von 105 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe des Pflichtgegenstandes sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters, sofern vorhanden, schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes bzw. der verbindlichen Übung schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Auch hier sind die Lernergebnisse des Clusters, sofern vorhanden, zugrunde zu legen.

Pro Klasse kann 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal drei. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht nimmt.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß Paragraph 16, Absatz 3, Schulunterrichtsgesetz.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Kenntnisse der Humanwissenschaften wie etwa der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:

  • Strichaufzählung
    Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards.
  • Strichaufzählung
    Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die enge Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein.
  • Strichaufzählung
    Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind.
  • Strichaufzählung
    Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden um sicherzustellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).
  • Strichaufzählung
    Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.
  • Strichaufzählung
    In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden.
  • Strichaufzählung
    Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken.
  • Strichaufzählung
    Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers.
  • Strichaufzählung
    Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich, am Beginn der 1. Klasse die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen.
  • Strichaufzählung
    Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen.
  • Strichaufzählung
    Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen.
  • Strichaufzählung
    Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.
  • Strichaufzählung
    Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können.
  • Strichaufzählung
    Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden.
  • Strichaufzählung
    Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern.
  • Strichaufzählung
    Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft.
  • Strichaufzählung
    Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern.
  • Strichaufzählung
    Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und –lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden.

Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache:

  • Strichaufzählung
    Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen.
  • Strichaufzählung
    Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann;
  • Strichaufzählung
    Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln.
  • Strichaufzählung
    In allen Gegenständen sollen authentische Materialien und Impulse verwendet werden, die geeignet sind, die fremdsprachliche und fachsprachliche Kompetenz der Schülerinnen und Schüler zu fördern.
  • Strichaufzählung
    Im Sinne der gelebten Internationalität sind Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. zu fördern.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Biologie und Ökologie:

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Didaktische Grundsätze des Clusters Tourismus und Wirtschaft:

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und
  • Strichaufzählung
    deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern).

Im Mittelpunkt steht

  • Strichaufzählung
    die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge,
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen,
  • Strichaufzählung
    die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten sowie
  • Strichaufzählung
    die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation.

Didaktische Grundsätze des Clusters Gastronomie und Hotellerie:

Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln.

Im Mittelpunkt stehen:

  • Strichaufzählung
    eine professionelle Einstellung zu Dienstleistung;
  • Strichaufzählung
    das Lösen von berufsspezifischen Aufgaben;
  • Strichaufzählung
    die Einhaltung von rechtlichen Vorschriften im Bereich Sicherheit und Hygiene;
  • Strichaufzählung
    die Organisation und Optimierung von Arbeitsabläufen und Logistik des Warenflusses;
  • Strichaufzählung
    die Entwicklung eines Verständnisses für den Zusammenhang von Ernährung und Gesundheit sowie
  • Strichaufzählung
    der bewusste Umgang mit Ressourcen.

Auf organisatorische Besonderheiten der Clustergegenstände „Küchenorganisation und Kochen“ und „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ sowie „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Betriebspraktikum:

Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen.

Die Verknüpfung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, vor allem aus dem Cluster Gastronomie und Hotellerie, mit der betrieblichen Realsituation vertiefen und festigen die Kompetenzen nachhaltig. Die Betriebspraktischen Übungen und Anwendungen finden vor allem in den Bereichen Küche, Restaurant, Rezeption, Housekeeping und Catering statt und legen besonderen Wert auf die entsprechende situationsbezogene Kommunikation (Aktives Verkaufen, Präsentieren, Moderation, Reklamations- und Beschwerdemanagement, usw.) sowie die Einbindung der erworbenen fachtheoretischen Kenntnisse.

Die Übertragung von (Führungs-)Aufgaben fördert die Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler, diese sind entsprechend dem Ausbildungsniveau durch die Lehrenden anzuleiten bzw. mit steigendem Kompetenzaufbau selbstständig oder im Team auszuführen.

Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation:

In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Unterrichtsmethoden:

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.
  • Strichaufzählung
    Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern.
  • Strichaufzählung
    Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern.
  • Strichaufzählung
    Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen.
  • Strichaufzählung
    Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten, sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln.
  • Strichaufzählung
    Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen.
  • Strichaufzählung
    Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben.
  • Strichaufzählung
    Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur.
  • Strichaufzählung
    Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen.
  • Strichaufzählung
    Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern.
  • Strichaufzählung
    In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern.

Unterrichtsorganisation:

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Klasse mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind möglichst im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren.

Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:

  • Strichaufzählung
    Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird;
  • Strichaufzählung
    organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster „Tourismus und Wirtschaft“, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte;
  • Strichaufzählung
    Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden.. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- und Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Küchenorganisation, Kochen und Ernährung“ und „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ sowie dem „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen, eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse sind grundsätzlich mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der die Schule auf die damit verbundenen Besonderheiten hinweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2014,.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009, (auslaufend) und die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011,.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2011,.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014,.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 89 aus 2015,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände

1. ETHIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Zentrale fachliche Konzepte

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Didaktische Grundsätze

Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
  • Strichaufzählung
    sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und
  • Strichaufzählung
    Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
  • Strichaufzählung
    Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und
  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.

Lehrstoff

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. Dabei können weitere Bereichsethiken thematisiert oder Lehrstoffe behandelt werden.

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Soziale Beziehungen

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft;

Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glück

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Sucht und Selbstverantwortung

Suchtprävention, Abhängigkeit, Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Natur und Wirtschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religion und Weltanschauung

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Prinzipien normativer Ethik

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Medien und Kommunikation

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Judentum, Christentum, Islam

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Umgang mit Tieren

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens

Sex und Gender; moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität;

Reproduktion

Konflikte und Konfliktbewältigung

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Grundkonzepte der Ethik

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Entwicklung und aktuelle Situation;

Diversität und Diskriminierung:

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos;

Gesundheitliche Aspekte des Sports;

Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester:

Identitäten und Moralentwicklung

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Wirtschaft und Technik

Markt und Moral, Unternehmensethik, Technikfolgenabschätzung und -bewertung

Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

2. ALLGEMEINBILDUNG, SPRACHE UND MEDIEN 2.1 DEUTSCH

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
  • Strichaufzählung
    können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden;
  • Strichaufzählung
    können aktiv zuhören;
  • Strichaufzählung
    können mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Kerninformationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    können passende Gesprächsformen in alltäglichen Sprechsituationen anwenden;
  • Strichaufzählung
    können sinnerfassend lesen;
  • Strichaufzählung
    können Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
  • Strichaufzählung
    können Sachverhalte in der Standardsprache darstellen;
  • Strichaufzählung
    können schriftlichen Texten Informationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    können Informationen mündlich und schriftlich wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  • Strichaufzählung
    können in Situationen, mit denen sie vertraut sind, mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
  • Strichaufzählung
    haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
  • Strichaufzählung
    können eigene Texte planen, schreiben und mithilfe von Nachschlagewerken überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    können bewusst mit Medien umgehen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Erkennen, Bestimmen und Anwenden von Wortarten, Satzgliedern und Satzarten.

Erkennen von Satzgrenzen.

Zeichensetzung und Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Darstellung von Sachverhalten.

Entnahme von Kerninformationen.

Erkennen von Redeabsichten.

Freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Lesen:

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Informationen.

Erfassen der wesentlichen Inhalte.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (individuelle Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben, Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe).

Reflexion:

Reflexion über Lebenssituationen.

Hinterfragen des eigenen Medienkonsums.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und bewusst einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
  • Strichaufzählung
    können aktiv zuhören;
  • Strichaufzählung
    können mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Detailinformationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    können Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
  • Strichaufzählung
    können Sachverhalte in der Standardsprache darstellen;
  • Strichaufzählung
    lesen sinnerfassend;
  • Strichaufzählung
    können schriftlichen Texten Informationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    können Kerninformationen aus Medienbeiträgen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    können Informationen ordnen und wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    können Redeabsichten erkennen;
  • Strichaufzählung
    können Feedback geben und einholen;
  • Strichaufzählung
    verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  • Strichaufzählung
    können mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
  • Strichaufzählung
    haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
  • Strichaufzählung
    können Texte planen, schreiben und überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
  • Strichaufzählung
    können über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Zeichensetzung und Rechtschreibung.

Berufsbezogener Wortschatz.

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Darstellung von Sachverhalten, Medienbeiträge.

Gestaltendes Vorlesen, Erkennen von Redeabsichten.

Feedback.

Formulierung einfacher Argumente.

Lesen:

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten, Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte, zB Rezepte, Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Folder, Broschüren).

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Brief, E-Mail, Mitschrift, Exzerpt, Zusammenfassung, Charakteristik).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der alltäglichen Lebenswelt.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
  • Strichaufzählung
    verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden;
  • Strichaufzählung
    können an Diskussionen teilnehmen;
  • Strichaufzählung
    können Kurzpräsentationen vorbereiten und medienunterstützt durchführen;
  • Strichaufzählung
    können einfache Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben;
  • Strichaufzählung
    können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  • Strichaufzählung
    können mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
  • Strichaufzählung
    haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
  • Strichaufzählung
    können Texte planen, schreiben und überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    erkennen Fehler und gehen damit konstruktiv um;
  • Strichaufzählung
    können über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
  • Strichaufzählung
    können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
  • Strichaufzählung
    können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erkennen;
  • Strichaufzählung
    können bewusst mit Medien umgehen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen:

Diskussion.

Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung.

Einfache Argumente.

Stellungnahmen.

Lesen:

Sammeln von Informationen.

Textsortenwissen (lineare und einfache nichtlineare Texte).

Unterscheiden von Informationen und Meinungen in Printmedien.

Schreiben:

Einsetzen verknüpfender Elemente.

Textsortenwissen (individuelle Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben).

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Beschreibung nichtlinearer Texte.

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der alltäglichen Lebenswelt.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

Wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
  • Strichaufzählung
    verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden;
  • Strichaufzählung
    können zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft kritisch Stellung nehmen;
  • Strichaufzählung
    können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
  • Strichaufzählung
    können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  • Strichaufzählung
    können Texte planen, schreiben und überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    können nichtlineare Texte beschreiben und analysieren;
  • Strichaufzählung
    können mündlich und schriftlich adressatengerecht formulieren;
  • Strichaufzählung
    haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
  • Strichaufzählung
    können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
  • Strichaufzählung
    können zu relevanten Themen der Medienberichterstattung kritisch Stellung nehmen;
  • Strichaufzählung
    können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
  • Strichaufzählung
    können Medien zielorientiert als Informationsquellen nutzen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen:

Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung.

Argumentieren und Appellieren, Präsentieren.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen wie zB Rede, Beratungsgespräch, Verkaufsgespräch, Bewerbungsgespräch).

Nichtlineare Texte.

Lesen:

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses.

Strukturieren von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Zielorientierte Nutzung von Medien als Informationsquellen.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
  • Strichaufzählung
    verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden;
  • Strichaufzählung
    können zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft kritisch Stellung nehmen;
  • Strichaufzählung
    können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
  • Strichaufzählung
    können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  • Strichaufzählung
    können Texte planen, schreiben und überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    können nichtlineare Texte beschreiben und analysieren;
  • Strichaufzählung
    können mündlich und schriftlich adressatengerecht formulieren;
  • Strichaufzählung
    haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
  • Strichaufzählung
    können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
  • Strichaufzählung
    können zu relevanten Themen der Medienberichterstattung kritisch Stellung nehmen;
  • Strichaufzählung
    können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
  • Strichaufzählung
    können Medien zielorientiert als Informationsquellen nutzen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen:

Themen der Medienberichterstattung.

Argumentieren und Appellieren.

Nichtlineare Texte.

Lesen:

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses.

Strukturieren von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Medien als Informationsquellen.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

Ziffer 2 Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

Ziffer 3 Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten.

2.2 ENGLISCH

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn deutlich und langsam gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen in kurzen einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn langsam und deutlich gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können kurzen einfachen Alltagstexten und Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und kurze Geschichten verstehen;
  • Strichaufzählung
    verstehen klar formulierte, kurze und einfache Vorschriften und Anleitungen;
  • Strichaufzählung
    verstehen kurze und einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, alltägliche Briefe usw., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden;
  • Strichaufzählung
    können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung und Freizeit geht;
  • Strichaufzählung
    können sich in einfachen routinemäßigen Situationen im beruflichen Umfeld (zB im Restaurant) verständigen;
  • Strichaufzählung
    können sehr einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem alltäglichen Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse und Erlebnisse berichten;
  • Strichaufzählung
    können sehr einfache kurze Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler:

zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Ausbildung, Wohnen, Alltagsleben, Kleidung, Gesundheit.

Themen aus dem beruflichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler:

zB Speisen und Ernährung.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, einfache Telefonate.

Einfache berufliche mündliche Kommunikation:

zB im Restaurant (Beratung, Erklärung von Speisen).

Einfache Formulare:

zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs bzw. einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen in kurzen Radionachrichten und in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen;
  • Strichaufzählung
    verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen;
  • Strichaufzählung
    verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt;
  • Strichaufzählung
    können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung, Arbeitswelt und Freizeit geht;
  • Strichaufzählung
    können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem alltäglichen Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  • Strichaufzählung
    können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Speisen und Ernährung, Beherbergungsbetriebe, Tätigkeitsfelder im Hotel und Restaurant.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt:

insbesondere im Bereich Praxisreflexion, Hotellerie und Gastronomie, einfache Emails (Anfrage, Reservierung, Bestätigung), einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen in kurzen Radionachrichten und in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen;
  • Strichaufzählung
    verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
  • Strichaufzählung
    verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  • Strichaufzählung
    können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeitswelt und Freizeit geht;
  • Strichaufzählung
    können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  • Strichaufzählung
    können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
  • Strichaufzählung
    können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
  • Strichaufzählung
    können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, verfügen über Strategien zum Spracherwerb und nutzen unterschiedliche Formen des Lernens;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Beherbergungsbetriebe, Tätigkeitsfelder im Hotel und Restaurant.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

einfache Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Hotellerie und Gastronomie (zB Zimmersuche und -buchung, Rezeptionsgespräche, Gästebetreuung, Beschreibung von Speisen), einfache Emails, einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von vertrauten Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
  • Strichaufzählung
    verstehen klar formulierte, umfassendere Anweisungen, Vorschriften, Anleitungen, Fragen und Auskünfte in Alltags-, Ausbildungs- und Berufssituationen sowie auf Reisen;
  • Strichaufzählung
    verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  • Strichaufzählung
    können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeitswelt und Freizeit geht;
  • Strichaufzählung
    können eine Reihe von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, Meinungen äußern sowie über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  • Strichaufzählung
    können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen – auch medienunterstützt – durchführen;
  • Strichaufzählung
    können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden;
  • Strichaufzählung
    können kulturelle und geografische Besonderheiten sowie touristische Attraktionen des eigenen Landes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten;
  • Strichaufzählung
    können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
  • Strichaufzählung
    können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, verfügen über Strategien zum Spracherwerb und nutzen unterschiedliche Formen des Lernens;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen.
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Österreich als Tourismusdestination, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen, Anforderungen im Tourismus, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Memos, Anfragen, Umgang mit Beschwerden, Arbeitsfelder und –abläufe, Bewerbung, Kommunikationstechnologie.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von vertrauten Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
  • Strichaufzählung
    verstehen klar formulierte, umfassendere Anweisungen, Vorschriften, Anleitungen, Fragen und Auskünfte in Alltags-, Ausbildungs- und Berufssituationen sowie auf Reisen;
  • Strichaufzählung
    verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  • Strichaufzählung
    können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeitswelt und Freizeit geht;
  • Strichaufzählung
    können eine Reihe von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, Meinungen äußern sowie über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  • Strichaufzählung
    können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen – auch medienunterstützt – durchführen;
  • Strichaufzählung
    können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden;
  • Strichaufzählung
    können kulturelle und geografische Besonderheiten sowie touristische Attraktionen des eigenen Landes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten;
  • Strichaufzählung
    können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
  • Strichaufzählung
    können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, verfügen über Strategien zum Spracherwerb und nutzen unterschiedliche Formen des Lernens;
  • Strichaufzählung
    zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen;
  • Strichaufzählung
    können ein Repertoire von einfachen Strukturen und von häufig verwendeten Redefloskeln und Wendungen ausreichend korrekt verwenden, machen aber noch elementare Fehler; trotzdem wird in der Regel klar, was sie ausdrücken möchten;
  • Strichaufzählung
    verfügen über eine verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    zeigen eine Rechtschreibung, Zeichensetzung und Gestaltung die exakt genug ist, so dass die Texte großteils verständlich sind;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Österreich als Tourismusdestination, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen, Anforderungen im Tourismus, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Anfragen, Bestellung, Umgang mit Beschwerden.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

Ziffer 2 Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

Ziffer 3 Klasse: 1 einstündige Schularbeit und 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

2.3 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    demokratische Prinzipien erläutern und sie in ihrem Umfeld umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten politischer Partizipation beschreiben und diese nutzen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme beschreiben.

Lehrstoff:

Moderne Demokratie am Beispiel Österreich:

Wahlrecht, Möglichkeiten und Formen der Partizipation, politische Parteien und andere Akteure.

Staat:

Grundlagen und Aufgaben des Staates.

Verfassungsprinzipien.

Rolle der Medien.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ihr historisches Grundverständnis anwenden;
  • Strichaufzählung
    das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft darstellen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung eines vorurteilsfreien Umgangs mit anderen Kulturen und Lebensformen argumentieren;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    historische Zusammenhänge darstellen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme beschreiben.

Lehrstoff:

Aufgabe der Geschichte:

Quellen, Methoden, Orientierung in der Zeit, Historische Epochen im Überblick.

Politische, wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Strömungen in Österreich und Europa vom Wiener Kongress bis 1914.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ihr historisches Grundverständnis anwenden;
  • Strichaufzählung
    das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft darstellen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung eines vorurteilsfreien Umgangs mit anderen Kulturen und Lebensformen argumentieren;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    historische Zusammenhänge darstellen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme beschreiben.
  • Strichaufzählung
    soziale und politische Situationen und Vorgänge analysieren und beurteilen.

Lehrstoff:

Ideologien.

Österreich und die Welt 1914 bis 1945:

Erster Weltkrieg.

Totalitäre Ideologien und Systeme.

Krisen der Demokratien:

Kommunismus, Nationalsozialismus, Verfolgung, Holocaust und Widerstand.

Österreich ab 1945:

Zweiter Weltkrieg und direkte Folgen.

Europa und die Welt nach 1945:

Kalter Krieg, europäische Integration.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ihr historisches Grundverständnis anwenden;
  • Strichaufzählung
    das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft darstellen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung eines vorurteilsfreien Umgangs mit anderen Kulturen und Lebensformen argumentieren;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    historische Zusammenhänge darstellen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme beschreiben;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Zeitgeschehnisse wahrnehmen und ihre historische Dimension erkennen;
  • Strichaufzählung
    soziale und politische Situationen und Vorgänge analysieren und beurteilen.

Lehrstoff:

Österreich von 1945 bis heute.

Aktuelles Zeitgeschehen.

2.4 BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse über Aufbau, Funktion und Erkrankungen ausgewählter Organsysteme des menschlichen Körpers wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Gesunderhaltung setzen;
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge im Reisetourismus beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Naturkreisläufe beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Umwelt- und Naturschutz erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung nachhaltiger Nutzung natürlicher Ressourcen erklären;
  • Strichaufzählung
    sinnvolle ökologische Maßnahmen im Tourismus setzen;

Lehrstoff:

Grundlagen:

Zelle und Mikrobiologie.

Menschliche Organsysteme, Erkrankungen und Maßnahmen zur Gesunderhaltung – ausgewählte Bereiche:

Herz-Kreislauf-System (Zivilisationserkrankungen), Atmungssystem (Rauchen, Asthma), Nervensystem (Sucht, Alzheimer, Parkinson, Depression, burn out), Urogenitalsystem (Sexualhygiene, Familienplanung, Infertilität, Geschlechtskrankheiten), Immunsystem (Allergien, Asthma, Impfungen), Hormonsystem (Diabetes), Bewegungssystem (Ergonomie).

Reisetourismus:

Reisekrankheiten und –prophylaxe.

Ökologie:

Ökologische Grundlagen, Naturkreisläufe, Umwelt- und Naturschutz, Ressourcen (fossile Rohstoffe, Wasser, Nahrung, Raum, Luft), Ökologische Maßnahmen im Tourismus.

2.5 OFFICEMANAGEMENT UND ANGEWANDTE INFORMATIK

1.Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Computersysteme unterscheiden und daraus Kaufentscheidungen ableiten;
  • Strichaufzählung
    Dateien lokal und online verwalten;
  • Strichaufzählung
    Netzwerkressourcen nutzen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Sicherheitsmaßnahmen setzen und überprüfen;
  • Strichaufzählung
    Hilfsquellen nutzen;
  • Strichaufzählung
    Daten zügig über die Tastatur eingeben;
  • Strichaufzählung
    Ö-normgerechte Dokumente erstellen, formatieren und korrigieren;
  • Strichaufzählung
    Bilder und Grafiken anpassen und einfügen;
  • Strichaufzählung
    in einem Präsentationsprogramm Vorlagen erstellen und verwenden;
  • Strichaufzählung
    Präsentationen zielgruppenorientiert erstellen;
  • Strichaufzählung
    erweiterte Funktionen eines Präsentationsprogramms sinnvoll einsetzen;
  • Strichaufzählung
    online recherchieren;
  • Strichaufzählung
    verantwortungsbewusst online kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    mit Daten sicher umgehen;
  • Strichaufzählung
    die Grundzüge des Urheberrechts beschreiben.

Lehrstoff:

Grundlagen der Informationstechnologie:

Computersysteme, Hardwarekomponenten, Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk, Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.

Grundlagen der IT Security:

Schutz vor Schadsoftware und Datensicherung.

Textverarbeitung:

Grundlagen eines Textverarbeitungsprogramms, Richtlinien und Normen, alltägliche Schriftstücke.

Bildbearbeitung:

Bildanpassung und Bildformate.

Präsentation:

Erweiterte Techniken eines Präsentationsprogramms, Vertiefung.

Internet und Internetdienste.

Gesetzliche Bestimmungen:

Grundzüge des Urheberrechts.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache Berechnungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    einfache Funktionen effizient einsetzen;
  • Strichaufzählung
    spezielle Formatierungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Daten aufgrund konkreter Anweisungen filtern;
  • Strichaufzählung
    Daten grafisch darstellen;
  • Strichaufzählung
    mit einem Grafik- und Bildbearbeitungsprogramm Bilder korrigieren und optimieren;
  • Strichaufzählung
    Grafikformate unterscheiden und erklären;
  • Strichaufzählung
    Grafikformate ausgabeorientiert verwenden.

Lehrstoff:

Tabellenkalkulation:

Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogramms.

Grafik- und Bildbearbeitung:

Grundlagen der Bildbearbeitung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    geschäftliche Schriftstücke erstellen;
  • Strichaufzählung
    Seriendokumente mit einfachen Bedingungen erstellen;
  • Strichaufzählung
    mit Format- und Dokumentvorlagen arbeiten;
  • Strichaufzählung
    Texte durch visuelle Maßnahmen verstärken;
  • Strichaufzählung
    Tabellen und Formulare erstellen;
  • Strichaufzählung
    Elemente aus anderen Programmen einbinden.

Lehrstoff:

Textverarbeitung:

Geschäftliche Schriftstücke, Vertiefung.

Anwendungsübergreifende Verknüpfungen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    umfangreiche Schriftstücke erstellen;
  • Strichaufzählung
    individuelle Vorlagen erstellen;
  • Strichaufzählung
    berufsfeldspezifische Publikationen und Werbemittel erstellen;
  • Strichaufzählung
    Dokumente für die digitale Weitergabe und den Druck optimieren;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe sozialer Medien Online-Inhalte verantwortungsbewusst redaktionell bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    Daten online verwalten;
  • Strichaufzählung
    datenschutzrechtliche Bestimmungen darstellen;
  • Strichaufzählung
    einen Überblick über neue IT-Technologien und deren Folgen im gesellschaftlichen Zusammenhang geben.

Lehrstoff:

Textverarbeitung und Publishing:

Umfangreiche Schriftstücke, Vertiefung, Publikationen, Werbemittel.

Online:

Online-Kommunikation, soziale Netzwerke, Online-Dateimanagement.

Datenschutz und E-Government.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    umfangreiche, berufsfeldspezifische Schriftstücke und Dokumente unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erstellen;
  • Strichaufzählung
    Adressen, Aufgaben und Termine verwalten;
  • Strichaufzählung
    können aktuelle IT-Technologien und entsprechende Anwendungsszenarien beschreiben und teilweise anwenden.

Lehrstoff:

Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.

Neue Medien und Technologien.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

Ziffer 2 Klasse: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

Ziffer 3 Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

3. TOURISMUS UND WIRTSCHAFT 3.1 TOURISMUSGEOGRAFIE

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügen über grundlegende topografische Kenntnisse regionaler und überregionaler Tourismusdestinationen;
  • Strichaufzählung
    können nationale und internationale touristische Regionen und deren nationales sowie internationales Potential erläutern;
  • Strichaufzählung
    können grundlegende human- und physiogeografische Zusammenhänge touristischer Quell- und Zielländer beschreiben;
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage geografische Informationen zu beschaffen, zu bewerten und situationsadäquat einzusetzen;
  • Strichaufzählung
    können die Begrenztheit der Ressourcen erläutern, Nutzungskonflikte begründen und ökologische Krisen und deren möglichen Auswirkungen für den Tourismus beschreiben.

Lehrstoff:

Physiogeografische und humangeografische Gliederung der Erde, großräumliche Gliederung überregionaler Reisedestinationen.

Touristisches Potential bestimmter Räume, Reiseplanung.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügen über grundlegende topografische Kenntnisse regionaler und überregionaler Tourismusdestinationen;
  • Strichaufzählung
    können nationale und internationale touristische Regionen und deren nationales sowie internationales Potential beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können grundlegende human- und physiogeografische Zusammenhänge touristischer Quell- und Zielländer beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können geografische Informationen beschaffen, bewerten und situationsadäquat einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können die Begrenztheit der Ressourcen erläutern, Nutzungskonflikte begründen und ökologische Krisen und deren möglichen Auswirkungen für den Tourismus beschreiben.

Lehrstoff:

Topografische und großräumliche Kenntnisse österreichischer Tourismusregionen.

Natur- und kulturräumliches Potential Österreich.

Landschafts- und Naturschutz.

3.2 TOURISMUSMARKETING

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus im regionalen, nationalen und internationalen Kontext interpretieren;
  • Strichaufzählung
    die Stellung und Bedeutung spezifischer Tourismusregionen im nationalen Vergleich gegenüberstellen;
  • Strichaufzählung
    die Relevanz der wirtschaftlichen, politischen, gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen für die Tourismuswirtschaft erklären;
  • Strichaufzählung
    die Zielsetzung des Nachhaltigkeitsprinzips für die Welt des Tourismus und der Freizeit erkennen und diese im beruflichen Alltag umsetzen;

Lehrstoff:

„System Tourismus“ und externe Rahmenbedingungen, Historische Entwicklung des Tourismus.

Wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus (regional, national und international), Tourismusstatistiken, Touristisches Angebot (Voraussetzungen, Fallbeispiele).

Bedürfnisse, Reisemotive und Trends im Tourismus.

Nachhaltigkeit im Tourismus (zB sanfter Tourismus).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Marktforschung als Grundlage marktorientierten Handelns erläutern und einfache Marktforschungsmethoden anwenden;
  • Strichaufzählung
    Institutionen bzw. Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, deren Aufgaben sowie ihre Strukturen auf Orts-, Regional-, Landes- und Bundesebene beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Chancen für Kooperationen und Möglichkeiten internationaler Vernetzungen erläutern;
  • Strichaufzählung
    touristische Kleinprojekte in Teams entwickeln und präsentieren.

Lehrstoff:

Grundlagen des Marketings (Philosophie, Ziele und Positionierung), Marktforschung (Methoden und Arten).

Organisatorische Grundlagen des Tourismus.

Grundzüge des Projektmanagements.

Projektmanagement-Fallbeispiele (zB anhand spezifischer Tourismusregionen).

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    sind in der Lage Projektmanagement-Tools im Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft anzuwenden;
  • Strichaufzählung
    können die einzelnen Marketing-Instrumente aufgabenspezifisch und zielgerichtet einsetzen;
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage die Vermarktungschancen von naturnahen Tourismusangeboten zu erkennen, zu beschreiben und zu bewerten.

Lehrstoff:

Projektmanagement, Fallbeispiele.

Marketing-Instrumente.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die Grundzüge der Markenentwicklung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können die Vermarktungschancen von Tourismusangeboten erkennen, bewerten und darstellen;
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, Fallbeispiele unter Einbeziehung der bisher erworbenen Kompetenzen, zu analysieren.

Lehrstoff:

Grundzüge der Markenentwicklung.

Ausgewählte Fallbeispiele.

3.3 KULTUR- UND TOURISMUSLAND ÖSTERREICH

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Begriffe Kultur- und Tourismusland Österreich erläutern;
  • Strichaufzählung
    den Stellenwert sowie die wirtschaftlichen Chancen der Verbindung von Kultur, Kunst, sowie regionaler Besonderheiten und Tourismus beschreiben;
  • Strichaufzählung
    ihre Umgebung mit allen Sinnen wahrnehmen;
  • Strichaufzählung
    einen Überblick über das wesentliche österreichische Kulturangebot geben.

Lehrstoff:

Begriffsklärungen (Kultur, Kulturtourismus, Kulturreise, regionale Identität, Kulturlandschaft, Klischees).

Kulturtourismus als Säule des österreichischen Tourismus (Statistiken).

Wesentliche österreichische Kulturangebote anhand ausgewählter Beispiele:

Festspiele, Festivals, Theater, Musik, Brauchtum, Volkskultur, Kulturdenkmäler, Museen, Ausstellungen, Erlebniswelten, Landschaftskunst, Architektur, Film, Weltkulturerbe.

Bewusste Wahrnehmung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    den Einfluss der Kultur auf die alltäglichen und gesellschaftlichen Entwicklungen darstellen;
  • Strichaufzählung
    ihre Wahrnehmung kultureller Erscheinungsformen unter Verwendung korrekter Fachtermini beschreiben;
  • Strichaufzählung
    wesentliche kulturelle Erscheinungsformen stilistisch einordnen.

Lehrstoff:

Kulturelle Erscheinungsformen.

Ausgewählte aktuelle Kulturströmungen.

3.4 BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    den Einfluss und die Bedeutung von Wirtschaft im täglichen Leben darstellen und die Auswirkungen des Wirtschaftens einschätzen;
  • Strichaufzählung
    das Zusammenwirken der einzelnen Teilnehmer am Wirtschaftsleben beschreiben;
  • Strichaufzählung
    das ökonomische Prinzip erklären und mit dem Anspruch auf Nachhaltigkeit verbinden;
  • Strichaufzählung
    die grundlegende Funktionsweise von Märkten, insbesondere der Tourismus- und Freizeitwirtschaft erklären;
  • Strichaufzählung
    betriebs- und volkswirtschaftliche Ziele gegenüberstellen;
  • Strichaufzählung
    touristische Betriebe und deren Aufgaben erklären;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsteilung in touristischen Betrieben erklären und beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Rechte und Pflichten von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern darstellen;
  • Strichaufzählung
    ihr Wissen über den Kaufvertrag situationsgerecht anwenden;
  • Strichaufzählung
    Kaufvertragsverletzungen sowohl durch den Käufer als auch durch den Verkäufer erkennen und sinnvolle Lösungen vorschlagen;
  • Strichaufzählung
    das Konsumentenschutzgesetz und Produkthaftungsgesetz in Grundzügen darstellen;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Arten der Kommunikation im Geschäftsleben beschreiben und diese anwenden;
  • Strichaufzählung
    Geschäfte im Internet korrekt abwickeln und mögliche Konsequenzen abschätzen.

Lehrstoff:

Grundlagen der Wirtschaft:

Wirtschaftsteilnehmer, Wirtschaftskreislauf, Funktionsweise und Formen von Märkten, Arbeitsteilung, Produktionsfaktoren, volkswirtschaftliche Ziele (magisches Vieleck), betriebswirtschaftliche Ziele.

Tourismus und Freizeitwirtschaft:

Angebot und Nachfrage im Tourismus, Betriebsarten.

Vorbereitung auf die Berufstätigkeit:

Arbeitsrechtliche Grundlagen.

Kaufvertrag:

Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Bestandteile, Zahlungsformen), Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages, E-Commerce, Konsumentenschutzgesetz, Produkthaftungsgesetz, Schriftverkehr in Zusammenhang mit dem Kaufvertrag.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Aufgaben des Personalmanagements aus Sicht eines touristischen Unternehmens erläutern;
  • Strichaufzählung
    die notwendigen fachlichen und sozialen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Hotellerie und Gastronomie beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Mitarbeitermotivation und Humanisierung des Arbeitsplatzes vorschlagen;
  • Strichaufzählung
    die aktuelle Arbeitsmarktsituation, insbesondere jene der Tourismus- und Freizeitwirtschaft einschätzen und beschreiben.

Lehrstoff:

Personalmanagement:

Personalplanung, Personalauswahl, Personaleinsatz, Personalfreisetzung, Personalentwicklung und -beurteilung, Motivation, Humanisierung des Arbeitsplatzes.

Volkswirtschaft:

Humankapital, Arbeitsmarkt, Arbeitslosigkeit.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Aufgaben der Unternehmensführung erklären;
  • Strichaufzählung
    Führungsstile und Managementkonzepte erläutern;
  • Strichaufzählung
    die gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Corporate Social Responsibility und Nachhaltigkeit darstellen.

Lehrstoff:

Unternehmensführung:

Managementfunktionen und -konzepte, Führungsstile, Corporate Social Responsibility und Nachhaltigkeit im Tourismus.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mögliche Wege zur Entwicklung einer eigenen Geschäftsidee aus dem Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft aufzeigen;
  • Strichaufzählung
    rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Unternehmensgründung, vor allem aus dem Bereich Hotellerie und Gastronomie, beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Bestandteile eines einfachen Businessplans im Überblick nennen;
  • Strichaufzählung
    Finanzierungsalternativen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Informationen über Förderungen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft einholen;
  • Strichaufzählung
    Ursachen für die Überschuldung im alltäglichen und unternehmerischen Bereich erkennen und Informationen zur Sanierung einholen.

Lehrstoff:

Unternehmensgründung:

Entwicklung einer Geschäftsidee (Kreativitätstechniken), rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Unternehmensgründung (zB gewerberechtliche Grundlagen, Rechtsformen), Inhalte des Businessplans.

Finanzierung und Förderungen im Tourismus.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache Formen der Veranlagung erklären;
  • Strichaufzählung
    Risiken im Privat- sowie Unternehmensbereich beschreiben und unterschiedliche Lösungsansätze nennen;
  • Strichaufzählung
    Versicherungen auswählen, um die Folgen von Risiken zu minimieren;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Messgrößen der Volkswirtschaft erklären.

Lehrstoff:

Versicherungen.

Kreditinstitute:

Einfache Formen der Veranlagung.

Volkswirtschaftliche Grundlagen:

Konjunktur, Geld- und Fiskalpolitik.

Geldwert:

Inflation, Deflation.

3.5 RECHNUNGSWESEN

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Grundrechnungsarten anwenden und Ergebnisse schätzen;
  • Strichaufzählung
    die Aufgaben, rechtlichen Grundlagen und die Bedeutung des Rechnungswesens für die betriebliche Praxis erklären;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts erklären und anwenden;
  • Strichaufzählung
    branchentypische Belege prüfen und organisieren;
  • Strichaufzählung
    Belege und Geschäftsfälle in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfassen;
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Nebenbücher der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen;
  • Strichaufzählung
    den Erfolg der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln und analysieren sowie notwendige Maßnahmen ableiten;
  • Strichaufzählung
    die Zahllast ermitteln und die Umsatzsteuervoranmeldung erstellen.

Lehrstoff

Wirtschaftliches Rechnen (zB Prozentrechnung, Ergebnisse schätzen).

Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens, Beleg, Belegorganisation inklusive Formvorschriften.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen (inklusive Umsatzsteuer), Kassa-Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlagenverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldung, Erfolgsermittlung.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Unterschiede zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Doppelter Buchhaltung erklären;
  • Strichaufzählung
    einfache Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen erstellen;
  • Strichaufzählung
    auf Basis von branchentypischen Belegen und Geschäftsfällen Buchungssätze bilden und deren Erfolgsauswirkung beurteilen;
  • Strichaufzählung
    einfache Geschäftsfälle aus dem Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft in der Doppelten Buchhaltung auf Konten erfassen und diese Konten abschließen;
  • Strichaufzählung
    den Erfolg ermitteln, das Ergebnis interpretieren und Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen.

Lehrstoff:

Einführung in die doppelte Buchführung.

Inventar, Inventur und Bilanz, Kontenrahmen, Kontenplan, Erfassung einfacher Geschäftsfälle in der doppelten Buchführung auf Konten inklusive Abschluss und Erfolgsermittlung.

Verbuchung branchentypischer laufender Geschäftsfälle auch anhand von Belegen (einschließlich Umsatzsteuer):

Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Verbuchung von Aufwänden und Erträgen, Warenrücksendungen, Rabatte, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung, Bestandsveränderung.

Jeweils nach Möglichkeit mit Computerunterstützung

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    komplexere Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen und deren Erfolgsauswirkung beurteilen;
  • Strichaufzählung
    laufende Bezüge inklusive Überstunden abrechnen;
  • Strichaufzählung
    Sonderzahlungen (ohne Überschreitung des Jahressechstels) abrechnen;
  • Strichaufzählung
    einen Lohn- und Gehaltszettel analysieren und erklären;
  • Strichaufzählung
    Lohn- und Gehaltsnebenkosten ermitteln und verbuchen;
  • Strichaufzählung
    den gesamten Personalaufwand für den Dienstgeber aufzeigen.

Lehrstoff:

Verbuchung komplexerer branchentypischer laufender Geschäftsfälle auch anhand von Belegen (inklusive Umsatzsteuer):

Transportkosten, Skonto, Privateinlagen und –entnahmen (inklusive Anwendung der amtlichen Sachbezugswerte), insbesondere Rechnungsausgleich mit Bankomat- und Kreditkarte, Emballagen, Monatsabrechnungsbogen, Zahlungsartenbogen, Kontoabschluss Bank.

Personalverrechnung:

Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie von Lohn- und Gehaltsnebenkosten.

Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulationsprogramm.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Stellung, Aufgabenbereiche und Teilbereiche der Kostenrechnung im Unternehmen erläutern;
  • Strichaufzählung
    insbesondere branchentypische Kalkulationen durchführen und die Ergebnisse auf ihre Anwendbarkeit überprüfen;
  • Strichaufzählung
    das Betriebsergebnis ermitteln, analysieren und aufgrund der Ergebnisse einfache betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen;
  • Strichaufzählung
    Deckungsbeiträge ermitteln und auf deren Basis einfache betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen.

Lehrstoff:

Kostenrechnung:

Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Unternehmen, Grundbegriffe.

Vollkostenrechnung:

Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, insbesondere Kostenträgerrechnung, Betriebsergebnisrechnung.

Teilkostenrechnung:

Operative Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung (zB Entscheidung über Zusatzauftrag, Break-Even-Rechnung, Mindestpreis).

Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulationsprogramm.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eine Arbeitnehmerveranlagung mittels Finanz-Online durchführen;
  • Strichaufzählung
    eine einfache Einkommensteuererklärung erstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache Fallbeispiele lösen.

Lehrstoff:

Steuerlehre:

Arbeitnehmerveranlagung, Einkommensteuererklärung.

Fallbeispiele.

Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

Ziffer 2 Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

Ziffer 3 Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten.

3.6 RECHT

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Bereiche des bürgerlichen Rechts, sowie des Wirtschaftsrechts und deren Bedeutung für das eigene Leben bzw. die Gesellschaft darstellen;
  • Strichaufzählung
    am öffentlichen Leben teilnehmen und politische sowie soziale Verantwortung übernehmen;
  • Strichaufzählung
    die für das Privat- und Berufsleben wichtigen Rechtsvorschriften beschreiben sowie situationsbedingt anwenden;
  • Strichaufzählung
    Strukturen und Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung beschreiben und sich Rechtsinformationen beschaffen.

Lehrstoff:

Arten des Rechts (Stufenbau der Rechtsordnung).

Privatrecht:

Personenrecht, Grundzüge des Familien- und Erbrechts, Sachenrecht, Schuldrecht, Konsumentenschutz.

Wirtschaftsrecht:

Datenschutz, Internet, Urheberrecht.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Bereiche des Arbeits- und Sozialrechts und des Zivil- und Strafrechts, sowie deren Bedeutung für das eigene Leben und die Gesellschaft darstellen;
  • Strichaufzählung
    am öffentlichen Leben teilnehmen und politische sowie soziale Verantwortung übernehmen;
  • Strichaufzählung
    die für das Privat- und Berufsleben wichtigen Rechtsvorschriften beschreiben und situationsbedingt anwenden;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Inhalte eines Arbeitsvertrages erläutern;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau der Sozialversicherung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Strukturen und Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung beschreiben und sich Rechtsinformationen beschaffen.

Lehrstoff:

Arbeits- und Sozialrecht.

Zivil- und Strafrecht:

Grundzüge, Unterscheidung, Rechtsdurchsetzung, Zivil- und Strafprozessrecht.

4. GASTRONOMIE UND HOTELLERIE 4.1 ERNÄHRUNG

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Ernährung beschreiben und den Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit im beruflichen sowie alltäglichen Kontext berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Grundnährstoffe, Lebensmittel und deren Qualitätsmerkmale praxisgerecht anwenden;
  • Strichaufzählung
    den unterschiedlichen Lebensmitteln die passende Lagerung, Konservierung und Verwendungsmöglichkeit zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die aktuellen Hygienevorschriften und die gute Hygienepraxis beschreiben;
  • Strichaufzählung
    im Einkaufsprozess saisonalen, regionalen, ökonomischen und ökologischen Grundsätzen folgen;
  • Strichaufzählung
    das theoretische Wissen über Ernährung und Lebensmittel mit der Praxis verknüpfen.

Lehrstoff:

Grundlagen der Ernährung, Grundsätze der vollwertigen Ernährung, Ernährungsverhalten, Bedarf und Bedarfsdeckung.

Lebensmittel und Inhaltsstoffe.

Lebensmittelqualität.

Weg der Nahrung.

Ernährungsmitbedingte Erkrankungen.

Ernährungstrends.

Konservierungsmethoden.

Gute Hygienepraxis.

4.2 KÜCHENORGANISATION UND KOCHEN

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügen über eine positive Einstellung zur Dienstleistung und entsprechen in Kleidung und Erscheinungsbild den Anforderungen der Köchin und des Koches;
  • Strichaufzählung
    können die Grundlagen der Arbeitssicherheit, Hygiene, Ergonomie beschreiben und diese in der betrieblichen Situationen umsetzen;
  • Strichaufzählung
    können das Grundinventar der Küchen (Restaurant- und/oder Großküche) fachgerecht einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können die fachtheoretischen Grundlagen der Gartechniken erläutern und praktisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    können die regionalen und saisonalen Qualitätskriterien der verwendeten Lebensmittel und deren Verwendungsmöglichkeiten beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können Grundrezepturen fachgerecht zubereiten und mengenmäßig anpassen;
  • Strichaufzählung
    können einfache Portionier- und Anrichtetechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    können einfache Arbeitsabläufe organisieren und durchführen;
  • Strichaufzählung
    gehen wertschätzend mit den verwendeten Lebensmitteln, Arbeitsmaterialien, Betriebsmitteln und Geräten um und können ökologische Maßnahmen anwenden;
  • Strichaufzählung
    können fachtheoretische Kenntnisse bei der Zusammenstellung und Planung von einfachen Menüreihenfolgen anwenden;
  • Strichaufzählung
    können die gängigen Fachausdrücke beschreiben.

Lehrstoff:

Berufsbild der Köchin und des Koches.

Unfallverhütung, Brandschutz und Erste Hilfe.

Hygienevorschriften.

Einrichtung und Inventar, Ergonomie.

Kochtechnische Grundfertigkeiten und Vorbereitungsarbeiten, Gartechniken und Grundzubereitungsarten, Grundteige und Massen, Menüplanung.

Fachsprache.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Speisen der regionalen und nationalen Küche unter Anwendung ernährungsbezogener Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen;
  • Strichaufzählung
    können die Qualität von Speisen sensorisch und optisch beurteilen;
  • Strichaufzählung
    zeigen einen wertschätzenden Umgang und eine situationsgerechte Kommunikation mit den Kolleginnen und Kollegen;
  • Strichaufzählung
    können das Grundinventar der Küchen (Restaurant- und/oder Großküche) fachgerecht einsetzen;
  • Strichaufzählung
    beherrschen die gängigen Fachausdrücke.

Lehrstoff:

Regionale und nationale Speisen, Menüplanung.

Moderne Zubereitungsarten.

Qualitätskontrolle von Speisen.

Gute Hygienepraxis.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    theoretische und praktische Grundlagen der Speisenzubereitungen in einer Restaurant- und/oder Großküche erläutern und unter Berücksichtigung saisonaler Aspekte umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Qualität von Speisen sensorisch und optisch beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Convenience Produkte bedarfsgerecht einsetzen und kritisch bewerten;
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen der Gastronomieküchen (Restaurant- und Großküche) rationell und sicherheitsbewusst sowie fachgerecht handhaben;
  • Strichaufzählung
    Lebensmittel des täglichen Bedarfs, auch mit Computerunterstützung bestellen, den Hygienebestimmungen entsprechend übernehmen und fachgerecht lagern;
  • Strichaufzählung
    die gängigsten Fachausdrücke erklären und verwenden.

Lehrstoff:

Regionale und nationale Speisen, Convenience Produkte, Menüplanung.

Moderne Zubereitungsarten.

Qualitätskontrolle von Speisen.

Abläufe der Warenwirtschaft.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Aufgaben aus den Bereichen der gehobenen Gastronomie unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig durchführen;
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernissen Speisenfolgen zu planen, zu organisieren und herzustellen;
  • Strichaufzählung
    können die erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen der Küchen (Restaurant- und/oder Großküche) rationell und sicherheitsbewusst sowie fachgerecht handhaben;
  • Strichaufzählung
    haben grundlegendes, theoretisches Wissen, sowie praktische Fertigkeiten, um selbstständig Rezepturen unter regionalen und saisonalen Aspekten zu erarbeiten und können diese mit modernen Zubereitungstechniken umzusetzen;
  • Strichaufzählung
    können die theoretischen Grundlagen der À-la-carte Küche unter Anleitung in der Praxis umsetzen;
  • Strichaufzählung
    können die Qualität von Speisen sensorisch und optisch beurteilen;
  • Strichaufzählung
    können Grundstrukturen von Catering-, Buffet- und Bankettorganisation beschreiben und können ausgewählte Varianten praktisch umsetzen.

Lehrstoff:

Ausgewählte regionale-, nationale-, internationale Speisen, À-la-carte Küche, Catering, Bankett, Buffet.

Menüarten, Menügestaltung.

Qualitätskontrolle von Speisen.

Aktuelle Trends.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Aufgaben aus den Bereichen der gehobenen Gastronomie unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig durchführen;
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernissen Speisenfolgen, zu planen, zu organisieren und herzustellen;
  • Strichaufzählung
    können die erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen der Küchen (Restaurant- und/oder Großküche) rationell und sicherheitsbewusst sowie fachgerecht handhaben;
  • Strichaufzählung
    verfügen über grundlegendes, theoretisches Wissen, sowie praktische Fertigkeiten um selbstständig Rezepturen unter regionalen und saisonalen Aspekten zu erarbeiten und diese mit modernen Zubereitungstechniken umzusetzen;
  • Strichaufzählung
    können die theoretischen Grundlagen der À-la-carte Küche unter Anleitung in der Praxis umsetzen;
  • Strichaufzählung
    können die Qualität von Speisen sensorisch und optisch beurteilen;
  • Strichaufzählung
    können aktuelle Trends der Gastronomie beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können die gängigsten Fachausdrücke erklären und verwenden.

Lehrstoff:

Ausgewählte regionale-, nationale-, internationale Speisen, À-la-carte Küche, Menüarten, Menügestaltung.

Aktuelle Trends.

4.3 SERVICEORGANISATION, SERVIEREN UND GETRÄNKE

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügen über eine positive Einstellung zur Dienstleistung und entsprechen in Kleidung und Erscheinungsbild den Anforderungen der Restaurantfachfrau und des Restaurantfachmannes;
  • Strichaufzählung
    können die wichtigsten Grundlagen der Personal- und Arbeitshygiene erläutern;
  • Strichaufzählung
    beherrschen die Fachsprache;
  • Strichaufzählung
    können grundlegende Servierabläufe unter Anleitung durchführen;
  • Strichaufzählung
    können grundlegende Kenntnisse ausgewählter Getränke wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    können mit Lebensmitteln, Getränken und Arbeitsmaterialien sorgfältig umgehen;
  • Strichaufzählung
    können mit Alkohol sachgemäß umgehen.

Lehrstoff:

Berufsbild Restaurantfachfrau und Restaurantfachmann, Servierbrigaden und Serviersysteme.

Unfallverhütung, Sicherheitsbestimmung und Hygiene, Inventar und Serviergegenstände.

Mise-en-place-Arbeiten, grundlegende Servier- und Tragübungen, praktische Grundsätze des Servierens.

Getränke- und Speisenservice.

Fachausdrücke.

Tischkultur und Tischoptik, Gedeckarten – Menüfolge.

Getränke:

Einteilung der Getränke, alkoholfreie Getränke, Alkaloidhaltige Getränke, Bier, Weinland Österreich (Herkunft, Etikettensprache, Weingesetz).

Schankanlagen, Gefahren des Alkohols.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    nationale und internationale Gäste fachlich kompetent beraten und betreuen;
  • Strichaufzählung
    Servierabläufe im Restaurant durchführen;
  • Strichaufzählung
    Heißgetränke zubereiten und servieren;
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen nationalen und internationalen Frühstücksgewohnheiten beschreiben und die entsprechenden Servierabläufe planen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Bonier- und Abrechnungssysteme anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Rahmenbedingungen für Produktion, Verkauf und Ausschank von Getränken erläutern;
  • Strichaufzählung
    vertiefte Kenntnisse im Bereich Wein wiedergeben.

Lehrstoff:

Mahlzeiten des Tages, Servierabläufe, Heißgetränkeservice.

Bonier- und Abrechnungssysteme, Erstellen von Gästerechnungen, Gästebetreuung.

Getränke:

Wein (Weinproduktion, Einkauf und Lagerung, Weinfehler und Weinkrankheiten, internationale Weinbaugebiete).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    nationale und internationale Gäste fachlich kompetent beraten und betreuen;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben im Servicebereich selbstständig durchführen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Arten des Getränkeservices durchführen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Arbeiten am Tisch des Gastes durchführen;
  • Strichaufzählung
    Speisen-, Menü- und Getränkekarten gestalten;
  • Strichaufzählung
    erweiterte Kenntnisse über Getränke wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    ihr Wissen über die Produktion, Verkauf und Ausschank von Getränken anwenden;
  • Strichaufzählung
    Spezialgedecke beschreiben.

Lehrstoff:

Getränkeservice und gehobenes Weinservice, englisches und französisches Service, Gestaltung von Speise-, Menü- und Getränkekarten, Ess- und Trinkgewohnheiten verschiedener Kulturen, Arbeiten am Tisch des Gastes, Spezialgedecke.

Getränke:

Aromatisierte Weine und Likörweine, Schaumwein.

Destillationsverfahren.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    den Inhalt von Menü-, Speise- und Getränkekarten erklären;
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Arbeiten am Tisch des Gastes inklusive der notwendigen Vorbereitungsarbeiten selbstständig durchführen;
  • Strichaufzählung
    Veranstaltungen unter Anleitung planen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse im Bereich der Bar anwenden;
  • Strichaufzählung
    Servierabläufe selbstständig organisieren;
  • Strichaufzählung
    ihre Kenntnisse über handelsübliche Getränke anwenden.

Lehrstoff:

Bankett, Seminar und Catering, gehobenes Speisen- und Getränkeservice.

Getränke:

Die Bar, Bargetränke, Spirituosen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    den Inhalt von Menü- Speise- und Getränkekarten erklären;
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Arbeiten am Tisch des Gastes inklusive der notwendigen Vorbereitungsarbeiten selbstständig durchführen;
  • Strichaufzählung
    Veranstaltungen unter Anleitung planen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse im Bereich der Bar anwenden;
  • Strichaufzählung
    Servierabläufe selbstständig organisieren;
  • Strichaufzählung
    ihre Kenntnisse über handelsübliche Getränke anwenden;
  • Strichaufzählung
    auf Beschwerden des Gastes professionell reagieren.

Lehrstoff:

Harmonie von Speisen und Getränken, gehobenes Speisen- und Getränkeservice.

Verkaufsmaßnahmen, Verkaufspsychologie, Gästebetreuung und Beschwerdemanagement.

Getränke:

Die Bar, Bargetränke, Spirituosen.

4.4 WAHLPFLICHTBEREICH: SPEZIALISIERUNG

Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff sind gemäß der schulautonomen Verteilung entsprechend anzupassen (siehe Abschnitt römisch drei Schulautonome Bestimmungen).

Modul – „Jungsommelière und Jungsommelier Österreich“

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Arbeitsaufgaben einer Sommelière und eines Sommeliers beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Grundlagen des österreichischen Weinbaus erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung sowie den sachgemäßen Umgang mit Alkohol beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Weinbau- und Kellertechnik der Winzerin und des Winzers beschreiben.

Lehrstoff:

Arbeitsaufgaben der Sommelière und des Sommeliers, Wein und seine Geschichte, nationale Weinbaugebiete und deren Weine, Weingesetz, natürliche Produktionsfaktoren, Weinerzeugung.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    österreichische Weinbaugebiete und deren Weine benennen;
  • Strichaufzählung
    den internationalen Weinbau beschreiben.

Lehrstoff:

Österreichisches Weingesetz, österreichische Weinbauregionen und Gebiete, Rebsorten, internationale Weinbaugebiete und deren Weine.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Getränke, insbesondere Weine verkosten, beschreiben und analysieren;
  • Strichaufzählung
    österreichische Weintypen erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    eine Weinkarte erstellen;
  • Strichaufzählung
    Weineinkauf und Lagerung beschreiben und durchführen;
  • Strichaufzählung
    eine Gästeberatung und Gästebetreuung durchführen.

Lehrstoff:

Österreichische Weinbauregionen und Gebiete, internationale Weinbaugebiete und deren Weine, sensorische Beurteilung von Weinen, Harmonie von Speisen und Getränken.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    österreichische Weintypen erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Getränke, insbesondere Weine verkosten, beschreiben und analysieren;
  • Strichaufzählung
    eine Weinkarte erstellen;
  • Strichaufzählung
    Weineinkauf und Lagerung beschreiben und durchführen;
  • Strichaufzählung
    eine Gästeberatung und Gästebetreuung durchführen;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Trends in der Weinbauszene beschreiben.

Lehrstoff:

Sensorische Beurteilung von Weinen, Harmonie von Speisen und Getränken, Weinkartengestaltung inklusive Kalkulation, Getränke- bzw. Weineinkauf und Lagerung, Präsentation von Weinen, Umgang mit dem Gast.

Komplexe Aufgabenstellungen.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

Modul – „Käsekennerin und Käsekenner in Österreich“

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können einen Überblick über die geschichtliche Entwicklung des Käses geben und die wirtschaftliche Bedeutung von Käse in Geschichte und Gegenwart nennen;
  • Strichaufzählung
    wissen über den Rohstoff Milch Bescheid und können die ernährungsphysiologische Bedeutung von Käse erklären;
  • Strichaufzählung
    können den Weg von der Milch zum Käse beschreiben und das Grundschema der Käseherstellung theoretisch erklären;
  • Strichaufzählung
    können die rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich Lebensmittelhygiene nennen.

Lehrstoff:

Käsegeschichte, Inhaltsstoffe, Milchverarbeitung, Schema der Käseherstellung, Einführung in die Schneidetechnik, Lebensmittelhygiene.

Einführung in die Sensorik.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die sensorische Analyse eines Käses anhand einer Checkliste durchführen;
  • Strichaufzählung
    die für den Käseeinkauf relevanten Faktoren erläutern sowie Käse fachlich richtig verpacken und lagern;
  • Strichaufzählung
    fehlerhafte Käse erkennen und beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die Besonderheiten der einzelnen Bundesländer in Bezug auf die Käsetradition erläutern;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Reifungstypen erklären.

Lehrstoff:

Reifungstypen, Qualitätsmerkmale, Käseland Österreich, Käseeinkauf, Lagerung.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Harmonie verschiedener Käsesorten und Getränke erläutern sowie Brot und Beigaben empfehlen;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Käsetypen, deren Charakteristik und typischen Geschmack beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Käse der wichtigsten internationalen Ländern beschreiben und deren ursprungsgeschützte Bezeichnungen erklären;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten und die Bedeutung des Affinierens beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe verwenden.

Lehrstoff:

Affinieren, Portionieren von großen Käsestücken, Käsepräsentation in der Gastronomie, Käse und Getränke, Käse und Brot, Käse und Beigaben, Kochen mit Käse, Käse in Europa.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ein praxisbezogenes Angebot (Wareneinsatz) laut vorgegebener Aufgabenstellung erstellen;
  • Strichaufzählung
    entsprechende Beratung bei der Auswahl des Käseangebotes durchführen und ein Verkaufsgespräch führen;
  • Strichaufzählung
    auf Gästewünsche reagieren und mit Reklamationen umgehen;
  • Strichaufzählung
    einen Käsewagen nach fachlichen Kriterien aufbauen und ein situationsadäquates Käseservice durchführen;
  • Strichaufzählung
    ihr Wissen über Käse mit anderen Gegenständen vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Gestaltung und Aufbau eines Käsewagens im gehobenen Restaurant, Arbeiten am Käsewagen, Verkaufsgespräch und Beschwerdemanagement, Angebotserstellung, Kalkulation.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

Modul – „Jungbarkeeperin und Jungbarkeeper Österreich“

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die Bekleidungsrichtlinien und die unterschiedlichen Anforderungen an das Barpersonal erläutern;
  • Strichaufzählung
    können die Gefahren und den sachgemäßen Umgang mit Alkohol beschreiben;
  • Strichaufzählung
    bauen eine Bar Mise en place selbstständig auf und bereiten einfache alkoholfreie Mixgetränke zu;
  • Strichaufzählung
    können den geschichtlichen Hintergrund der Bar und der Cocktails sowie die Grundlagen eines Barstocks erklären;
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage die Verwendung von Bargeräten, -utensilien und -gläsern zu erklären und können diese fachgerecht anwenden;
  • Strichaufzählung
    können alkoholfreie Getränke beschreiben und in der Bar fachgerecht verwenden.

Lehrstoff:

Barpersonal, Gefahren des Alkohols, Bar Mise en Place, Zubereitungsarten von alkoholfreien Mixgetränken, Geschichte der Bar und Cocktails, Grundlagen des Barstock, Bargeräte und -utensilien, Bargläser.

Alkoholfreie Getränke.

Fachvokabular.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können unterschiedliche Bartypen und deren Schwerpunkte beschreiben;
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, einfache Mixgetränke mit Garnituren zuzubereiten und können diese den Mixgetränkegruppen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    können die Grundlagen der Kalkulation sowie der Barkartengestaltung beschreiben und anwenden;
  • Strichaufzählung
    können alkoholische Getränke beschreiben und in der Bar fachgerecht verwenden.

Lehrstoff:

Bartypen – Unterteilung, Einrichtung und Ausstattung, Zubereitungsarten von Mixgetränken, einfache Garnituren, Mixgetränkegruppen mit Rezepturen, Barkalkulation, Barkarte (gesetzliche Bestimmungen, Gestaltungsgrundlagen, Aufbau).

Schaumweine, aromatisierte Weine und Likörweine.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die Bestandteile von Mixgetränken beschreiben und sind in der Lage, alkoholfreie Eigenkreationen zu erstellen;
  • Strichaufzählung
    können aktuelle Trends in der Bar erläutern;
  • Strichaufzählung
    können Barmaße erklären und einen Barstock aufbauen;
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, Mixgetränke sowie deren Garnituren zuzubereiten und können diese den Mixgetränkegruppen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    können alkoholische Getränke in der Bar fachgerecht verwenden;
  • Strichaufzählung
    können Getränke in Optik und Geruch beschreiben.

Lehrstoff:

Bestandteile von Mixgetränken, alkoholfreie Eigenkreationen, Trends in der Bar, Showbarkeeping, Barmaße, erweiterter Barstock, Zubereitungsarten von Mixgetränken, Garnituren, Mixgetränkegruppen mit Rezepturen, Destillationsverfahren, Spirituosen, Sensorik – CO (Couleur, Odeur).

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Bestandteile von Mixgetränken beschreiben und sind in der Lage, alkoholfreie Eigenkreationen zu erstellen;
  • Strichaufzählung
    verkaufsfördernde Maßnahmen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Standardrezepturen jeder Mixgetränkegruppe beschreiben und bereiten diese fachgerecht zu;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Zigarrenkunde wiedergeben und ein Zigarrenservice beschreiben;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau einer Barkarte beschreiben und dieses Wissen anwenden;
  • Strichaufzählung
    alkoholische Getränke in der Bar fachgerecht verwenden und sind in der Lage, diese in Optik und Geruch zu beschreiben.

Lehrstoff:

Verkaufsfördernde Maßnahmen, Verkaufsgespräche und Umgang mit Beschwerden, Zubereitungsarten von Mixgetränken, Mixgetränkegruppen mit Rezepturen.

Zigarren (Arten, Formate, Marken und Service).

Barkarte.

Spirituosen, Sensorik – CO (Couleur, Odeur).

Komplexe Aufgabenstellungen.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

5. BETRIEBSPRAKTIKUM

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    zeigen eine professionelle Einstellung zur Dienstleistung und entsprechen in Erscheinungsbild sowie Kleidung den Anforderungen des Berufsbildes;
  • Strichaufzählung
    können Gäste betreuen;
  • Strichaufzählung
    können die Grundlagen der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung, des Hygienemanagements sowie der Abfallbewirtschaftung darstellen und unter Anleitung praktisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    können unter Anleitung betriebsrelevante Maschinen bedienen;
  • Strichaufzählung
    können einfache Betriebsabläufe in der Gastronomie und Hotellerie erklären;
  • Strichaufzählung
    können unter Anleitung im Team mitarbeiten.

Lehrstoff:

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie, Umgang mit dem Gast.

Grundlagen Hygiene- und Sicherheitsmanagement.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ihre in den anderen Gegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Gästetypen erkennen und auf deren Bedürfnisse eingehen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Betriebsstrukturen, die Betriebsabläufe in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben beschreiben und arbeiten aktiv im Team in den einzelnen Abteilungen mit.

Lehrstoff:

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Erstellen und Anwendung von Checklisten.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ihre in den anderen Gegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;
  • Strichaufzählung
    Umgangsformen situationsgerecht einsetzen und selbstbewusst auftreten;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Betriebsstrukturen, die Betriebsabläufe in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben beschreiben und arbeiten aktiv im Team in den einzelnen Abteilungen mit;
  • Strichaufzählung
    betriebsbezogenen Checklisten erstellen und anwenden.

Lehrstoff:

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Erstellen und Anwendung von Checklisten.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können ihre in den anderen Gegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;
  • Strichaufzählung
    können wirtschaftlich Denken und Handeln;
  • Strichaufzählung
    können mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege entwickeln;
  • Strichaufzählung
    übernehmen im Rahmen des Betriebspraktikums eine Führungsrolle im Team und reflektieren diese Tätigkeit;
  • Strichaufzählung
    können die Grundlagen des Veranstaltungsmanagements beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können eine gastronomische Veranstaltung im Team planen, durchführen und evaluieren.

Lehrstoff:

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie, branchenspezifische Software.

Veranstaltungsmanagement:

Arten, Organisation, Durchführung von gastronomischen Veranstaltungen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die in der Theorie und Praxis erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;
  • Strichaufzählung
    können wirtschaftlich Denken und Handeln;
  • Strichaufzählung
    können mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege entwickeln;
  • Strichaufzählung
    übernehmen im Rahmen des Betriebspraktikums eine Führungsrolle im Team und reflektieren diese Tätigkeit;
  • Strichaufzählung
    können die Grundlagen des Veranstaltungsmanagements beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können eine gastronomische Veranstaltung im Team planen, durchführen und evaluieren.

Lehrstoff:

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie, branchenspezifische Software.

Veranstaltungsmanagement:

Arten, Organisation, Durchführung von gastronomischen Veranstaltungen.

6. BEWEGUNG UND SPORT; SPORTLICHE ANIMATION

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

Bereich Sportliche Animation

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen zielgruppenspezifische Freizeitaktivitäten unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten planen, organisieren und durchführen können.

Didaktische Grundsätze:

Es sind praktisch-methodische Übungen durchzuführen.

Die theoretischen Grundlagen der Animation sollen fächerübergreifend in die Praxis umgesetzt werden. Dem Grundsatz einer effektiven Unterrichtsführung soll durch die Vielfalt der Organisationsformen und Unterrichtsmethoden entsprochen werden, mit allen Möglichkeiten des klassen-, schulstufen- oder schulartübergreifenden Unterrichts, zB in Gruppen mit Wahlsportarten. Dabei soll der Bereich der Animation verstärkt erarbeitet werden.

B. Verbindliche Übung PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG UND KOMMUNIKATION

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten vorweisen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Kommunikationsmethoden in unterschiedlichen Kommunikationsformen anwenden;
  • Strichaufzählung
    verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren;
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben;
  • Strichaufzählung
    konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Merkmale einer Präsentation beschreiben und diese mit Medienunterstützung zielgruppengerecht einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen;
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Techniken des Lernens für sich anwenden;
  • Strichaufzählung
    im Team arbeiten sowie Prozesse bzw. Interaktionen in Gruppen erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.

Lehrstoff:

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten).

Präsentation (Inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

C. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten in einem facheinschlägigen Unternehmen (vorzugsweise in Betrieben des Tourismus und Freizeitwirtschaft) jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
  • Strichaufzählung
    die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen;
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten;
  • Strichaufzählung
    Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen;
  • Strichaufzählung
    sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Vor Eintritt in die 3. Klasse im Ausmaß von 24 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

E. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

F. Fakultatives Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze:

Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Abschlusszeugnis aufzunehmen.

G. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A1 Abschnitt römisch sechs Unterabschnitt D Ziffer eins

2. Religion

Wie Abschnitt römisch fünf

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt römisch sechs Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt römisch sechs Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Im RIS seit

11.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2026

Gesetzesnummer

20009369

Dokumentnummer

NOR40235033