1.) Nach § 364 ABGB kann auch auf Untersagung der Tierhaltung, die die Quelle der Einwirkung ist, geklagt werden.1.) Nach Paragraph 364, ABGB kann auch auf Untersagung der Tierhaltung, die die Quelle der Einwirkung ist, geklagt werden.
2.) Haltung von Schweinen und Rindern in einem Villenviertel.