Rechtssatz für 1Ob524/52

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0059197

Geschäftszahl

1Ob524/52

Entscheidungsdatum

25.06.1952

Norm

EntmO §1 Abs1

Rechtssatz

Daß ein Vollentmündigter an verschiedene Behörden Eingaben querulatorischer oder beleidigender Art richtet, vermag seine dauernde Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt noch nicht zu rechtfertigen. Diese Maßnahme ist aber begründet, wenn er öffentlich gegen andere, insbesondere gegen öffentliche Organe, unbegründete schwere Anschuldigungen erhebt, dadurch deren Ruf und Ansehen gefährdet und damit gegen die allgemeinen Interessen verstößt.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 524/52
    Entscheidungstext OGH 25.06.1952 1 Ob 524/52
    Veröff: SZ 25/177

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0059197

Dokumentnummer

JJR_19520625_OGH0002_0010OB00524_5200000_001