Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
Ra 2021/14/0005
Entscheidungsdatum
26.02.2021
Index
19/05 Menschenrechte
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm
BFA-VG 2014 §9 Abs1
BFA-VG 2014 §9 Abs2
FPG 2005 §52
MRK Art8
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/19/0332 E 6. Oktober 2020 RS 2
Stammrechtssatz
Insbesondere strafrechtliche Verurteilungen stellen Umstände dar, die die Länge der Aufenthaltsdauer im Inland und eine erfolgte Integration relativieren können, wobei in dem Zusammenhang auch länger zurückliegende Straftaten berücksichtigt werden können (vgl. VwGH 16.7.2020, Ra 2020/21/0113).Insbesondere strafrechtliche Verurteilungen stellen Umstände dar, die die Länge der Aufenthaltsdauer im Inland und eine erfolgte Integration relativieren können, wobei in dem Zusammenhang auch länger zurückliegende Straftaten berücksichtigt werden können vergleiche VwGH 16.7.2020, Ra 2020/21/0113).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021140005.L01
Im RIS seit
31.03.2021
Zuletzt aktualisiert am
03.06.2026
Dokumentnummer
JWR_2021140005_20210226L01