Verwaltungsgerichtshof
26.02.2021
Ra 2021/14/0005
GRS wie Ra 2019/19/0332 E 6. Oktober 2020 RS 3 (hier: ohne den letzten Satz)
Auch eine bereits erfolgte Tilgung von Straftaten führt nicht dazu, dass die Straffälligkeit eines Fremden bei der Abwägung gemäß Artikel 8, MRK nicht berücksichtigt werden dürfe, insbesondere wenn zu getilgten Strafen noch ungetilgte Straftaten hinzukommen vergleiche etwa VwGH 22.2.2011, 2010/18/0073; 18.12.1998, 97/19/0858). Das BVwG durfte somit das gesamte straffällige Verhalten des Revisionswerbers in seine Abwägung miteinbeziehen.
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021140005.L02