Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2017/17/0343
Entscheidungsdatum
22.07.2017
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/14/0218 B 26. November 1991 RS 2
Stammrechtssatz
Ob jemand vom Zustellvorgang "rechtzeitig" Kenntnis erlangt hat, kann nur nach den Verhältnissen des Einzelfalles beurteilt werden. Wird durch die Zustellung der Beginn einer Rechtsmittelfrist ausgelöst, so erlangt der Empfänger noch "rechtzeitig" vom Zustellvorgang Kenntnis, wenn ihm ein für die Einbringung des Rechtsmittels angemessener Zeitraum verbleibt (Hinweis Berchtold, Zustellgesetz, 33).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017170343.L02
Im RIS seit
24.07.2017
Zuletzt aktualisiert am
22.09.2017
Dokumentnummer
JWR_2017170343_20170722L02