Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2017/04/0126

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2017/04/0126

Entscheidungsdatum

17.12.2019

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat festgehalten, dass in einem Fall, in dem ein Abspruch über einen Antrag auf Pauschalgebührenersatz mit der Entscheidung über den zugrunde liegenden vergaberechtlichen Nachprüfungsantrag in einem untrennbaren Zusammenhang steht, mit der Aufhebung der letztgenannten Entscheidung auch der Entscheidung über den Pauschalgebührenersatz die rechtliche Grundlage entzogen und diese Entscheidung somit aufzuheben ist (siehe VwGH 15.12.2014, 2013/04/0148, mwN; vergleiche dazu, dass eine Entscheidung betreffend den Pauschalgebührenersatz nicht mit der Aufhebung der Entscheidung in der Hauptsache, auf deren Grundlage sie ergangen ist, außer Kraft tritt, VwGH 26.6.2019, Ra 2018/04/0161, 0177, Rn. 74, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017040126.L01

Im RIS seit

20.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2020

Dokumentnummer

JWR_2017040126_20191217L01