Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2011/10/0088

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2011/10/0088

Entscheidungsdatum

21.05.2012

Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §1a;

Rechtssatz

Bei einer Feststellungsfläche, die im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit Wald steht, der an die Feststellungsfläche angrenzt, kommt es gerade nicht darauf an, ob die Feststellungsfläche selbst das erforderliche Mindestmaß iSd Paragraph eins a, ForstG 1975 aufweist oder nicht; vielmehr ist die unmittelbar räumlich zusammenhängende Bestockung auf angrenzenden Grundstücken in die Beurteilung mit einzubeziehen vergleiche E 19. Dezember 1994, 91/10/0166).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2011100088.X01

Im RIS seit

14.06.2012

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2017

Dokumentnummer

JWR_2011100088_20120521X01