Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.05.2012

Geschäftszahl

2011/10/0088

Rechtssatz

Bei einer Feststellungsfläche, die im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit Wald steht, der an die Feststellungsfläche angrenzt, kommt es gerade nicht darauf an, ob die Feststellungsfläche selbst das erforderliche Mindestmaß iSd Paragraph eins a, ForstG 1975 aufweist oder nicht; vielmehr ist die unmittelbar räumlich zusammenhängende Bestockung auf angrenzenden Grundstücken in die Beurteilung mit einzubeziehen vergleiche E 19. Dezember 1994, 91/10/0166).