Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
88/14/0028
Entscheidungsdatum
18.03.1992
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
88/14/0029
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/15/0372 E 5. Oktober 1987 RS 1
Stammrechtssatz
Die Wiederaufnahme eines mit Bescheid abgeschlossenen Verfahrens ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Abgabenbehörde in dem wiederzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, daß sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufzunehmenden Verfahren erlassenen Entscheidung gelangen hätte können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988140028.X01
Dokumentnummer
JWR_1988140028_19920318X01