Verfolgt ein Verein mit niedrigen Nächtigungspreisen, der einfachen Ausstattung der Hütte sowie der auf Vereinsmitglieder beschränkten Buchungsmöglichkeit nicht die Absicht, mit der Vermietung der Hütte einen über die Aufwendungen hinausgehenden Gewinn oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, ist ihm eine Ertragserzielungsabsicht im Sinne des § 1 Abs 2 GewO 1994 nicht zuzuschreiben.Verfolgt ein Verein mit niedrigen Nächtigungspreisen, der einfachen Ausstattung der Hütte sowie der auf Vereinsmitglieder beschränkten Buchungsmöglichkeit nicht die Absicht, mit der Vermietung der Hütte einen über die Aufwendungen hinausgehenden Gewinn oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, ist ihm eine Ertragserzielungsabsicht im Sinne des Paragraph eins, Absatz 2, GewO 1994 nicht zuzuschreiben.