Landesverwaltungsgerichte (LVwG)

Rechtssatz für LVwG-414-9/2025-R15

Dokumenttyp

Rechtssatz

Entscheidungsart

Erkenntnis

Geschäftszahl

LVwG-414-9/2025-R15

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

30.10.2025

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Paragraph eins, Absatz 6, GewO 1994 bezieht sich dem klaren Wortlaut der Gesetzesbestimmung nach ausschließlich auf Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes 1951 bzw nunmehr Vereinsgesetz 2002 und kommt daher für Vereine mit Sitz im Ausland nicht zur Anwendung.

Schlagworte

Gewerberecht, Ertragserzielungsabsicht, Verein mit Sitz im Ausland

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGVO:2025:LVwG.414.9.2025.R15

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2026

Dokumentnummer

LVWGR_VO_20251030_LVwG_414_9_2025_R15_01

Rechtssatz für LVwG-414-9/2025-R15

Dokumenttyp

Rechtssatz

Entscheidungsart

Erkenntnis

Geschäftszahl

LVwG-414-9/2025-R15

Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

30.10.2025

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Verfolgt ein Verein mit niedrigen Nächtigungspreisen, der einfachen Ausstattung der Hütte sowie der auf Vereinsmitglieder beschränkten Buchungsmöglichkeit nicht die Absicht, mit der Vermietung der Hütte einen über die Aufwendungen hinausgehenden Gewinn oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, ist ihm eine Ertragserzielungsabsicht im Sinne des Paragraph eins, Absatz 2, GewO 1994 nicht zuzuschreiben.

Schlagworte

Gewerberecht, Ertragserzielungsabsicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGVO:2025:LVwG.414.9.2025.R15

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2026

Dokumentnummer

LVWGR_VO_20251030_LVwG_414_9_2025_R15_02