Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Geschäftszahl
LVwG-2016/23/0248-5
Rechtssatznummer
1
Entscheidungsdatum
21.07.2016
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht
Norm
VStG §45 Abs1 Z3
LMSVG 2006 §5 Abs2
Rechtssatz
Aufgrund der allgemeinen Verbreitung des Begriffes „Schnaps“ wird der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, bei Verwendung des Begriffs „Schnaps“ nicht generell an einen Obstschnaps iSd des Österreichischen Lebensmittelhandbuchs denken. Dies auch dann nicht, wenn ein gewisses Fruchtaroma im Zusammenhang mit dem Begriff „Schnaps“ verwendet wird.
Schlagworte
Irreführung; Bezeichnung; zur Irreführung geeignete Bezeichnung; Phantasiebezeichnung; Spirituosen; Kennzeichnung;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2016:LVwG.2016.23.0248.5
Zuletzt aktualisiert am
25.10.2016
Dokumentnummer
LVWGR_TI_20160721_LVwG_2016_23_0248_5_01