Landesverwaltungsgerichte (LVwG)

Rechtssatz für LVwG-2016/23/0248-5

Dokumenttyp

Rechtssatz

Entscheidungsart

Erkenntnis

Geschäftszahl

LVwG-2016/23/0248-5

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

21.07.2016

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

VStG §45 Abs1 Z3
LMSVG 2006 §5 Abs2

Rechtssatz

Aufgrund der allgemeinen Verbreitung des Begriffes „Schnaps“ wird der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, bei Verwendung des Begriffs „Schnaps“ nicht generell an einen Obstschnaps iSd des Österreichischen Lebensmittelhandbuchs denken. Dies auch dann nicht, wenn ein gewisses Fruchtaroma im Zusammenhang mit dem Begriff „Schnaps“ verwendet wird.

Schlagworte

Irreführung; Bezeichnung; zur Irreführung geeignete Bezeichnung; Phantasiebezeichnung; Spirituosen; Kennzeichnung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGTI:2016:LVwG.2016.23.0248.5

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2016

Dokumentnummer

LVWGR_TI_20160721_LVwG_2016_23_0248_5_01