Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Gericht
Asylgerichtshof
Dokumenttyp
Rechtssatz
Entscheidungsart
Erkenntnis
Geschäftszahl
B11 232201-22/2008
Entscheidungsdatum
13.10.2010
Rechtssatz
Rechtssatz 1
Zudem würde die ausgeprägte Beziehungsintensität zwischen den beiden Ehepartnern - insbesondere indiziert auch durch den gemeinsamen Kinderwunsch, der lediglich aufgrund gesundheitlicher Komplikationen bei seiner Ehefrau noch nicht erfüllt werden konnte - jedenfalls einen Sachverhalt darstellen, der die Schutzwürdigkeit des durch den Beschwerdeführer in Österreich bewirkten Privatlebens zu erhöhen vermag.
Schlagworte
Ehe, familiäre Situation, Interessensabwägung, Privatleben
Zuletzt aktualisiert am
12.11.2010
Dokumentnummer
ASYLGHR_20101013_B11_232_201_22_2008_01