Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Mag. Novak und den Hofrat Dr. Sutter, die Hofrätinnen Dr.in Lachmayer und Dr.in Wiesinger sowie den Hofrat Dr. Hammerl als Richter und Richterinnen, unter Mitwirkung der Schriftführerin Löffler, LL.M., in der Fristsetzungssache des G E, vertreten durch die Dr. Holzmann Rechtsanwalts GmbH in Innsbruck (nunmehr C W als Insolvenzverwalter im Konkurs von G E) gegen das Bundesfinanzgericht wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in Angelegenheiten des Steuerrechts (Beschwerden gegen Bescheide hinsichtlich der Wiederaufnahme von Einkommen- und Umsatzsteuerverfahren), den Beschluss gefasst: