Ausführungen zur Frage der Arbeinehmereigenschaft von Tennislehrern (Tennistrainern), die von einem Tenniscamp auf einige Monate mit "Werkvertrag" engagiert werden, um im Rahmen von Pauschalarrangements vom Tenniscamp verkauften Sporturlauben den betreffenden Gästen Tennisunterricht zu erteilen.