Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
84/10/0076
Entscheidungsdatum
10.09.1984
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1085/61 E 5. Juli 1962 RS 1
Stammrechtssatz
Der Spruch eines Straferkenntnisses hat den Zeitpunkt der Begehung der Tat und, falls es sich um einen Zeitraum handelt, auch dessen Ende, in einer kalendermäßig eindeutig umschriebenen Art zu umfassen.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei
Beschreibung ungenaue Angabe
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984100076.X02
Dokumentnummer
JWR_1984100076_19840910X02