Es besteht keine Bindung eines Umsatzsteuerbescheides an einen "Ertragsteuerbescheid".
Ausführungen zur Frage der betrieblichen Veranlassung von Reparaturaufwendungen in einem Fall, in dem anläßlich der Aufstockung eines Betriebsgebäudes für private Zwecke an der Geschoßdecke ein Schaden eintrat.