Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 81/13/0182

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 5666 F/1982

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

81/13/0182

Entscheidungsdatum

03.03.1982

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Ermittlung des GENAUEN Ausmaßes der Abgabenschuld, wie sie nur durch ein ordnungsgemäßes Festsetzungsverfahren gewährleistet und etwa für die Vollstreckbarkeit einer Abgabenschuld iSd Paragraph 226, BAO Voraussetzung ist, erscheint für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages nicht erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981130182.X01

Im RIS seit

03.03.1982

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008

Dokumentnummer

JWR_1981130182_19820303X01

Rechtssatz für 81/13/0182

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 5666 F/1982

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

81/13/0182

Entscheidungsdatum

03.03.1982

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Wenn aus der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen und den besonderen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann, daß nur bei raschem Zugriff der Behörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint, genügt dies für die im Paragraph 232, Absatz eins, BAO verlangten Gründe, es muß jedoch im Hinblick auf ein mangelfreies Verfahren verlangt werden, daß der von der Behörde im konkreten Fall gezogene Schluß, auf welchen sie die Erlassung des Sicherstellungsauftrages stützt, entsprechend eindeutig begründet wird und sich die Behörde mit dem Vorbringen des Steuerpflichtigen, vor allem was seine wirtschaftliche Lage anlangt, in ausreichender Weise auseinandersetzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981130182.X02

Im RIS seit

03.03.1982

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008

Dokumentnummer

JWR_1981130182_19820303X02