Aufgrund der Fiktion des § 6 Abs 1 Z 4 KVG, daß Anteile der Kommanditisten an einer Kommanditgesellschaft, zu deren persönlich haftenden Gesellschaftern eine Kapitalgesellschaft gehört, als Gesellschaftsrechte an Kapitalgesellschaften gelten, ist insoweit auch die Kommanditgesellschaft als Kapitalgesellschaft und somit gem § 10 Abs 1 KVG als Steuerschuldner anzusehen.Aufgrund der Fiktion des Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 4, KVG, daß Anteile der Kommanditisten an einer Kommanditgesellschaft, zu deren persönlich haftenden Gesellschaftern eine Kapitalgesellschaft gehört, als Gesellschaftsrechte an Kapitalgesellschaften gelten, ist insoweit auch die Kommanditgesellschaft als Kapitalgesellschaft und somit gem Paragraph 10, Absatz eins, KVG als Steuerschuldner anzusehen.