Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2479/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2479/80

Entscheidungsdatum

28.11.1980

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1919/64 E 10. Juni 1965 RS 2

Stammrechtssatz

Den Verwaltungsverfahrensgesetzen ist eine antizipative Beweiswürdigung fremd und ist demnach eine Würdigung der Beweise hinsichtlich ihrer subjektiven Glaubwürdigkeit nur nach deren Aufnahme möglich (Hinweis E 8.3.1949, 1343 und 1334/48, VwSlg 726 A/1949 und E 10.6.1949, 456/46 VwSlg 893 A/1949).

Schlagworte

Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1980002479.X01

Im RIS seit

12.02.2004

Dokumentnummer

JWR_1980002479_19801128X01

Rechtssatz für 2479/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2479/80

Entscheidungsdatum

28.11.1980

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0695/77 E VS 26. Juni 1978 VwSlg 9602 A/1978 RS 1

Stammrechtssatz

Unter der Voraussetzung, dass sowohl die Meldung eines Sicherheitswachebeamten einschließlich seiner ergänzenden Berichte ("Relationen") als auch die Verantwortung des Beschuldigten - die einander widersprechen - jede in sich schlüssig und in sich widerspruchsfrei sind, berechtigt der im Verwaltungsstrafverfahren - ebenso wie in anderen Verwaltungsverfahren - geltende Grundsatz der freien Beweiswürdigung die Behörde nicht, davon auszugehen, dass allein die Eigenschaft des - als Zeugen nicht vernommen - Anzeigers als Organ der öffentlichen Sicherheit (Meldungsleger) schon ausreicht, den leugnenden Beschuldigten der ihm zur Last gelegten Tat (Übertretung der Verwaltungsvorschrift) als unwiderlegbar überführt und damit als schuldig anzusehen.

Schlagworte

Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1980002479.X02

Im RIS seit

12.02.2004

Dokumentnummer

JWR_1980002479_19801128X02