Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1159/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1159/80

Entscheidungsdatum

19.06.1981

Index

L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Tirol
L82000 Bauordnung

Norm

BauRallg impl;
ROG Tir 1972 §15 Abs2;

Rechtssatz

Bei einer Widmung als "Freiland" (oder Fehlen einer Widmung: E 0105/75 und 2141/77) sind nicht nur solche Gebäude zulässig, die für den landwirtschaftlichen Betrieb notwendig sind, sondern alle die einem solchen dienen. Auch Wohnungen und Wohnräume müssen nicht etwa für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe notwendig sein, sie müssen nur zu einem solchen gehören (hier: Almhütte).

Schlagworte

Planung Widmung BauRallg3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980001159.X01

Im RIS seit

16.03.2004

Dokumentnummer

JWR_1980001159_19810619X01