Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1175/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 5498 F/1980

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1175/79

Entscheidungsdatum

19.06.1980

Index

32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litb;

Rechtssatz

Auch nicht behobene Gewinne können die Gesellschaftsvertragsgebühr auslösen, wenn eine Gesellschaftsvertragsänderung einem bisherigen Kommanditisten nunmehr die Stellung eines Komplementärs einräumt (E 5.9.1974, 265/74 und E 5.3.1965, 1569/74). Dies ist aber dann nicht der Fall, wenn feststeht, daß über die bisher nicht behobenen Gewinne wie bisher durch Entnahme verfügt und damit eine Zuführung zum Gesellschaftsvermögen auf Dauer nicht unterstellt werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979001175.X01

Im RIS seit

19.06.1980

Dokumentnummer

JWR_1979001175_19800619X01