Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1505/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 9629 A/1978

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1505/78

Entscheidungsdatum

13.09.1978

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z2;

Rechtssatz

Die Frage, ab welcher Dienstklasse eine bestimmte Tätigkeit vom Beamten erwartet werden kann, ist bei Verrichtung gleichartiger Tätigkeiten durch Beamte verschiedener Dienstklassen (und Verwendungsgruppen) nicht durch Errechnung eines arithmetischen Mittels zu lösen. Vielmehr kann die Tätigkeit - von auszuscheidenden Extremfällen abgesehen - von der Dienstklasse an erwartet werden, in der sich vergleichbare Tätigkeiten ausübende Beamte der niedersten Dienstklasse befinden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1978001505.X01

Im RIS seit

20.08.2003

Dokumentnummer

JWR_1978001505_19780913X01

Rechtssatz für 1505/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 9629 A/1978

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1505/78

Entscheidungsdatum

13.09.1978

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0863/74 E 12. September 1974 VwSlg 8660 A/1974 RS 1

Stammrechtssatz

Wo ein Beamter einen Dienst verrichtet, der mit dem Dienst nur irgendeines anderen Beamten auch nicht annähernd verglichen werden kann, kommt eine Verwendungszulage nach Paragraph 30 a, Absatz eins, Ziffer 2, GG 1956 bei Zutreffen der dort normierten Voraussetzungen). Vor Ablehnung eines Antrages auf Verwendungszulage nach Paragraph 30 a, Absatz eins, Ziffer 2, GG 1956 müssen aber die diesbezüglichen Tatsachen auf Grund eines Ermittlungsverfahrens festgestellt sein. Dem Beamten ist Gelegenheit zu geben, konkrete Tatsachen in Richtung auf die Vergleichbarkeit seiner Tätigkeit mit einer anderen, an eine bestimmte Dienstklasse gebundenen Beamtentätigkeit vorzubringen und Beweise hiefür zu nennen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1978001505.X02

Im RIS seit

20.08.2003

Dokumentnummer

JWR_1978001505_19780913X02

Rechtssatz für 1505/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 9629 A/1978

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

1505/78

Entscheidungsdatum

13.09.1978

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1088/75 E 25. Mai 1976 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung der objektiven Anspruchsvoraussetzung für eine Zulage gem Paragraph 30 a, Absatz eins, Ziffer 2, kommt es nicht auf die Dienstklasse an, der die vergleichbaren Beamten (hier: Leiter der Verbrauchsteuerabteilungen) zur Zeit der Fällung der angefochtenen Berufungsentscheidung angehört haben, sondern darauf, wie sie im Zeitpunkt ihrer Betrauung mit dieser Funktion eingestuft gewesen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1978001505.X03

Im RIS seit

20.08.2003

Dokumentnummer

JWR_1978001505_19780913X03