Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0851/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0851/78

Entscheidungsdatum

25.01.1980

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2488/77 E 14. Februar 1978 VwSlg 5227 F/1978 RS 1

Stammrechtssatz

Die Steuerbegünstigung für in Überstundenentlohnungen enthaltene Zuschläge für Mehrarbeit kommt nur in Betracht, wenn die genaue Ziffer und zeitliche Lagerung tatsächlich geleisteter Überstunden und die genaue Höhe der dafür über das sonstige Arbeitsentgelt hinaus mit den Entlohnungen für diese Überstunden bezahlten Zuschläge feststehen. Vom ersten dieser beiden Erfordernisse kann nur abgesehen werden, wenn eine klare, nach der Sachlage wirtschaftlich fundierte und daher für den Bereich des Abgabenrechtes anzuerkennende Vereinbarung über eine Pauschalabgeltung für Überstunden in bestimmter Höhe getroffen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978000851.X01

Im RIS seit

25.01.1980

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2010

Dokumentnummer

JWR_1978000851_19800125X01

Rechtssatz für 0851/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0851/78

Entscheidungsdatum

25.01.1980

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1978/11/14 1930/78 1

Stammrechtssatz

Um die Begünstigung für Zuschläge nach Paragraph 68, Absatz eins, EStG 1972 zu erlangen, muß bewiesen sein, wann und in welchem genauen Ausmaß über eine Arbeitszeit, die in den Ziffer eins bis Ziffer 4, des Paragraph 68, Absatz 3, EStG 1972 aufgezählten Normen festgelegt ist, hinaus Arbeit geleistet wurde (Hinweis E 14.2.1978, Zl 2488/77 v 6.6.1978, Zl 638/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978000851.X02

Im RIS seit

25.01.1980

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2010

Dokumentnummer

JWR_1978000851_19800125X02

Rechtssatz für 0851/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

0851/78

Entscheidungsdatum

25.01.1980

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1979/03/09 2850/78 1

Stammrechtssatz

Die Lohnsteuerbegünstigung von in Überstundenentlohnungen enthaltenen Zuschlägen für Mehrarbeit setzt voraus, daß Zahl und zeitliche Lagerung aller einzelnen vom einzelnen Dienstnehmer geleisteten Überstunden genau feststehen vergleiche Zl 1930/78, 638/78 ua).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978000851.X03

Im RIS seit

25.01.1980

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2010

Dokumentnummer

JWR_1978000851_19800125X03