Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0278/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 10048 A/1980

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0278/78

Entscheidungsdatum

22.02.1980

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Ist die Gebarung eines nach dem Vereinsgesetz 1951 konstituierten Vereines mit dem Bemühen verbunden, Auslagen gering zu halten oder unter Umständen zu vermeiden, und im übrigen dahin ausgerichtet, Einnahmen durch Leistungen der Mitglieder oder durch Spenden lediglich in der Höhe der aus der Verwirklichung der ideellen Vereinszwecke zwangsläufig erwachsender Auslagen zu erzielen, so handelt es sich um ein Bestreben, welches von der Absicht, "einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen", zu unterscheiden ist. Weist die Gebarung eines Vereines die angeführten Merkmale auf so liegt nämlich ein Geschehen vor, das wesentlich mit den Tätigkeiten zur Verwirklichung der ideellen Zwecke des Vereines verknüpft und unter diesem Gesichtspunkt begrifflich zu erfassen ist und das mit einer Tätigkeit, die in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, mag dieser auch zur Verwendung für ideelle Zwecke bestimmt sein, nicht gleichgesetzt werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978000278.X01

Im RIS seit

10.09.2003

Dokumentnummer

JWR_1978000278_19800222X01

Rechtssatz für 0278/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 10048 A/1980

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0278/78

Entscheidungsdatum

22.02.1980

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Frage, ob die von einem Verein entfaltete Tätigkeit der Gewerbeordnung unterliegt, kommt es nicht darauf an, inwieweit der Verein nach dem Vereinsgesetz und nach seinen Statuten befugt ist, Tätigkeiten in der Absicht auszuüben, einen Vertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, sondern eben darauf, inwieweit eine solche Absicht tatsächlich besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978000278.X02

Im RIS seit

10.09.2003

Dokumentnummer

JWR_1978000278_19800222X02

Rechtssatz für 0278/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 10048 A/1980

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

0278/78

Entscheidungsdatum

22.02.1980

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Begünstigungen, die der Verein für sich oder seine Mitglieder in Anspruch genommen hat, um bei der Verfolgung der ideellen Vereinszwecke Auslagen zu vermeiden, sind somit dem in Paragraph eins, Absatz 2, GewO 1973 für gewerbsmäßige Tätigkeiten vorgesehenes Merkmal der Absicht, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen nicht zuzuordnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978000278.X03

Im RIS seit

10.09.2003

Dokumentnummer

JWR_1978000278_19800222X03