Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1330/74

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1330/74

Entscheidungsdatum

07.11.1974

Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GebührenbefreiungsV Kleinwohnungsbau 1936 §1;

Rechtssatz

Die Gebührenbefreiung betrifft nur Wohnungsunternehmen, die als gemeinnützig oder als Organe der staatlichen Wohnungspolitik anerkannt sind, bzw unter bestimmten Voraussetzungen zugunsten des Erwerbers auch Geschäfte, die die Weiterveräußerung des bebauten Grundstückes eines solchen Wohnungsunternehmens zum Gegenstand haben. Es genügt nicht, daß es sich um ein Unternehmen handelt, welches statutarisch zur Schaffung von Wohnungseigentum berufen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1974001330.X01

Im RIS seit

17.01.2003

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2015

Dokumentnummer

JWR_1974001330_19741107X01