Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1330/74
Entscheidungsdatum
07.11.1974
Index
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG
StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm
GebührenbefreiungsV Kleinwohnungsbau 1936 §1;
Rechtssatz
Die Gebührenbefreiung betrifft nur Wohnungsunternehmen, die als gemeinnützig oder als Organe der staatlichen Wohnungspolitik anerkannt sind, bzw unter bestimmten Voraussetzungen zugunsten des Erwerbers auch Geschäfte, die die Weiterveräußerung des bebauten Grundstückes eines solchen Wohnungsunternehmens zum Gegenstand haben. Es genügt nicht, daß es sich um ein Unternehmen handelt, welches statutarisch zur Schaffung von Wohnungseigentum berufen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1974001330.X01
Im RIS seit
17.01.2003
Zuletzt aktualisiert am
27.07.2015
Dokumentnummer
JWR_1974001330_19741107X01