Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1353/70

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 7890 A/1970

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1353/70

Entscheidungsdatum

20.10.1970

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
55 Wirtschaftslenkung

Norm

PrRG 1957 §7;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Übertretung des Paragraph 7, PreisregelungsG handelt es sich um ein Ungehorsamdelikt. Dem Unternehmer muss jedoch zugebilligt werden, die Besorgung einzelner Angelegenheiten anderen Personen selbstverantwortlich zu überlassen und die eigene Tätigkeit in diesen Belangen auf eine angemessene Kontrolle zu beschränken. In diesem Fall ist das mangelnde Verschulden iSd Paragraph 5, Absatz eins, VStG dadurch nachzuweisen, dass alle Maßnahmen getroffen wurden, die unter den vorhersehbaren Verhältnissen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften mit gutem Grund erwarten lassen (Hinweis auf das in einer Angelegenheit des Dienstnehmerschutzes ergangene E 26.3.1963, 1266/62 VwSlg 5997 A/1963).

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1970001353.X01

Im RIS seit

20.10.1970

Dokumentnummer

JWR_1970001353_19701020X01