Ob die übrigen Gesellschafter der Überlassung des Geschäftsanteiles einer OHG durch einen Gesellschafter an einen Dritten zugestimmt haben, ist keine Frage der (gebührenrechtlich irrelevanten)Ausführung des Rechtsgeschäftes iSd § 17 Abs 5 GebG, sondern eine wesentliche Frage für die Gebührenpflicht iSd § 16 Abs 6 GebG (Hinweis E 16.5.1951, 1049/49, VwSlg 411 F/1951).Ob die übrigen Gesellschafter der Überlassung des Geschäftsanteiles einer OHG durch einen Gesellschafter an einen Dritten zugestimmt haben, ist keine Frage der (gebührenrechtlich irrelevanten)Ausführung des Rechtsgeschäftes iSd Paragraph 17, Absatz 5, GebG, sondern eine wesentliche Frage für die Gebührenpflicht iSd Paragraph 16, Absatz 6, GebG (Hinweis E 16.5.1951, 1049/49, VwSlg 411 F/1951).