Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1786/67
Entscheidungsdatum
22.01.1969
Index
50/01 Gewerbeordnung
Rechtssatz
Ausführungen bzgl der Abänderung eines Genehmigungsbescheides für eine chemische Fabrik (gemäß ua § 68 Abs 3 AVG 1950 und einer Vorbehaltsklausel) wo Abgase von SO/2 abgeblasen werde. Die Bemessung der zulässigen Immissionen gegenüber der Nachbarschaft nach VDI (Verein Deutscher Ingenieure)-Richtlinien durch die Amtssachverständigen nach MIK (= maximale Immissionskonzentration)- Werten, nicht aber nach MAK (= maximale Arbeitsplatzkonzentration)- Werten war unbedenklich.Ausführungen bzgl der Abänderung eines Genehmigungsbescheides für eine chemische Fabrik (gemäß ua Paragraph 68, Absatz 3, AVG 1950 und einer Vorbehaltsklausel) wo Abgase von SO/2 abgeblasen werde. Die Bemessung der zulässigen Immissionen gegenüber der Nachbarschaft nach VDI (Verein Deutscher Ingenieure)-Richtlinien durch die Amtssachverständigen nach MIK (= maximale Immissionskonzentration)- Werten, nicht aber nach MAK (= maximale Arbeitsplatzkonzentration)- Werten war unbedenklich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1967001786.X01
Dokumentnummer
JWR_1967001786_19690122X01