Von einem Erschleichen iSd § 69 Abs 1 lit a AVG kann nur dann gesprochen werden, wenn von der Partei entweder objektiv unrichtige Angaben mit Irreführungsabsicht gemacht oder aus den gleichen Gründen wesentliche Umstände verschwiegen werden. (Hinweis E 11.7.1949, 1529/48 VwSlg 944 A/1949).Von einem Erschleichen iSd Paragraph 69, Absatz eins, Litera a, AVG kann nur dann gesprochen werden, wenn von der Partei entweder objektiv unrichtige Angaben mit Irreführungsabsicht gemacht oder aus den gleichen Gründen wesentliche Umstände verschwiegen werden. (Hinweis E 11.7.1949, 1529/48 VwSlg 944 A/1949).
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E 6.3.1953, 1034/52 #1 VwSlg 2887 A/1953