Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1509/63

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1509/63

Entscheidungsdatum

15.05.1964

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1953 §16 Abs1 Z1;

Beachte

y7344;

Rechtssatz

Werden bei Aufgabe eines von mehreren Geschäftslokalen Einrichtungsgegenstände mitveräußert, die den Erwerber an sich in die Lage versetzen, die Erwerbstätigkeit des Veräußerers in den erworbenen Geschäftsräumlichkeiten fortzusetzen, so liegt die Veräußerung eines Teilbetriebes vor (Hinweis E 3.6.1947 VwSlg 15 F/1947 und E 23.11.1962, 1260/61).

*

E 15.5.1964, 1509/63 #1;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963001509.X01

Im RIS seit

18.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1963001509_19640515X01

Rechtssatz für 1509/63

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1509/63

Entscheidungsdatum

15.05.1964

Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1939 §16 Abs1 Z1;
EStG 1953 §16 Abs1 Z1;

Beachte

y6803;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1947/06/03 0342/46 1

Stammrechtssatz

Die Veräußerung eines Teilbetriebes setzt die Veräußerung eines organisch in sich geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teiles eines Gewerbebetriebes voraus, der es vermöge seiner organischen Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen.

*

E 3.6.1947, 342/46 #1 VwSlg 15 F/1947

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963001509.X02

Im RIS seit

18.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1963001509_19640515X02