Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 2078 F/1959;
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1573/56
Entscheidungsdatum
02.10.1959
Index
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG
StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm
BAO §28;
EStG 1939 §15 Abs1 Z1;
EStG 1953 §15 Abs1 Z1;
EStG 1953 §18 Abs1 Z1;
GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz
Bei einem sogenannten Selbstverlag wissenschaftlicher Schriften kann nach dem Gesamtbilde der wirtschaftlichen Verhältnisse die gewerbliche Tätigkeit die freischriftstellerische Tätigkeit überwiegen. Es ist jedoch im Einzelfalle festzustellen, welche Tätigkeit überwiegt. Werden Skripten für den Studiengebrauch bloß mit Vervielfältigungsmaschinen hergestellt, bediet sich der Verfasser nur gelegentlicher Hilfskräfte und erfordert der Vertrieb der Skripten keine besondere Organisation und ist schließlich der Gewinn aus der Tätigkeit nur gering, dann wird in der Regel ein gewerblicher Betrieb nicht angenommen werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1959:1956001573.X01
Im RIS seit
02.10.1959
Zuletzt aktualisiert am
21.03.2019
Dokumentnummer
JWR_1956001573_19591002X01