Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0708/55

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0708/55

Entscheidungsdatum

07.11.1957

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs1 litb;
  1. BAO § 303 heute
  2. BAO § 303 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 303 gültig von 26.06.2002 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002
  4. BAO § 303 gültig von 15.07.1999 bis 25.06.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/1999
  5. BAO § 303 gültig von 19.04.1980 bis 14.07.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Beachte

y19052;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1931/05/11 0117/31 2

Stammrechtssatz

Ein neues ärztliches Gutachten kann nur dann das Hervorkommen einer neuen Tatsache und gleichzeitig eines neuen Beweismittels bedeuten, wenn das frühere Gutachten als unrichtig dargetan, wenn also aufgezeigt wird, daß es auf unrichtigen tatsächlichen Voraussetzungen beruht oder mit einem in der Zwischenzeit etwa gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnis unvereinbar oder sonst auf Grund der Ergebnisse einer verlässlichen Untersuchung unhaltbar ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1957:1955000708.X01

Im RIS seit

07.11.1957

Dokumentnummer

JWR_1955000708_19571107X01