Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Mag. Dr. Köller, den Hofrat Mag. Straßegger sowie die Hofrätin Dr. Koprivnikar als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag.a Schörner, über die gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. März 2023, Ra 2023/02/0019-7, betreffend Übertretung des KFG, gerichtete, mit 19. April 2023 datierte Eingabe des H in W, den Beschluss gefasst: