Der Verwaltungsgerichtshof hat in der Verfahrenshilfesache des H (geboren 1950) in E, vertreten durch Mag. Nikolaus Rast, Rechtsanwalt in 1010 Wien, Schmerlingplatz 3, zur Einbringung einer Beschwerde gegen "den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 8. Juni 2005", den Beschluss gefasst: