Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes schließt der Begriff "in einer Verwaltungsstrafsache" im Sinn des § 25a Abs. 4 VwGG auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen, die in einem Verwaltungsstrafverfahren ergehen, ein (vgl. etwa VwGH 21.2.2020, Ra 2020/03/0022, und 1.2.2021, Ra 2021/02/0013).Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes schließt der Begriff "in einer Verwaltungsstrafsache" im Sinn des Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen, die in einem Verwaltungsstrafverfahren ergehen, ein vergleiche etwa VwGH 21.2.2020, Ra 2020/03/0022, und 1.2.2021, Ra 2021/02/0013).