Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2018/06/0054
Entscheidungsdatum
03.10.2019
Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Steiermark
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren
Rechtssatz
Aus der Gliederung der Absätze des § 118 Stmk BauG 1995 und den unterschiedlichen Strafrahmen ist nicht abzuleiten, dass aus general- und spezialpräventiven Gründen grundsätzlich mit der Verhängung einer hohen Strafe vorzugehen wäre.Aus der Gliederung der Absätze des Paragraph 118, Stmk BauG 1995 und den unterschiedlichen Strafrahmen ist nicht abzuleiten, dass aus general- und spezialpräventiven Gründen grundsätzlich mit der Verhängung einer hohen Strafe vorzugehen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018060054.L02
Im RIS seit
16.12.2019
Zuletzt aktualisiert am
16.12.2019
Dokumentnummer
JWR_2018060054_20191003L02