Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für Ra 2017/22/0049

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

Ra 2017/22/0049

Entscheidungsdatum

08.01.2020

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

NAG 2005 §64 Abs3
NAGDV 2005 §8 Z7 litb

Rechtssatz

Aus der Rechtsprechung des VwGH ist keineswegs abzuleiten, dass eine dauerhafte Verhinderung iSd Paragraph 64, Absatz 3, NAG 2005 erst bei einer Erkrankung ab ungefähr zweijähriger Dauer anzunehmen wäre. Vielmehr kann eine gesundheitliche Beeinträchtigung auch bereits nach Ablauf eines kürzeren Zeitraums als dauerhaft erachtet werden vergleiche VwGH 29.7.2019, Ra 2017/22/0087).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2017220049.L02

Im RIS seit

18.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2020

Dokumentnummer

JWR_2017220049_20200108L02

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