Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2017/22/0049
Entscheidungsdatum
08.01.2020
Index
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm
NAG 2005 §64 Abs3
NAGDV 2005 §8 Z7 litb
Rechtssatz
Aus der Rechtsprechung des VwGH ist keineswegs abzuleiten, dass eine dauerhafte Verhinderung iSd § 64 Abs. 3 NAG 2005 erst bei einer Erkrankung ab ungefähr zweijähriger Dauer anzunehmen wäre. Vielmehr kann eine gesundheitliche Beeinträchtigung auch bereits nach Ablauf eines kürzeren Zeitraums als dauerhaft erachtet werden (vgl. VwGH 29.7.2019, Ra 2017/22/0087).Aus der Rechtsprechung des VwGH ist keineswegs abzuleiten, dass eine dauerhafte Verhinderung iSd Paragraph 64, Absatz 3, NAG 2005 erst bei einer Erkrankung ab ungefähr zweijähriger Dauer anzunehmen wäre. Vielmehr kann eine gesundheitliche Beeinträchtigung auch bereits nach Ablauf eines kürzeren Zeitraums als dauerhaft erachtet werden vergleiche VwGH 29.7.2019, Ra 2017/22/0087).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2017220049.L02
Im RIS seit
18.02.2020
Zuletzt aktualisiert am
18.02.2020
Dokumentnummer
JWR_2017220049_20200108L02