Verwaltungsgerichtshof
08.01.2020
Ra 2017/22/0049
Aus der Rechtsprechung des VwGH ist keineswegs abzuleiten, dass eine dauerhafte Verhinderung iSd Paragraph 64, Absatz 3, NAG 2005 erst bei einer Erkrankung ab ungefähr zweijähriger Dauer anzunehmen wäre. Vielmehr kann eine gesundheitliche Beeinträchtigung auch bereits nach Ablauf eines kürzeren Zeitraums als dauerhaft erachtet werden vergleiche VwGH 29.7.2019, Ra 2017/22/0087).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2017220049.L02