Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.01.2020

Geschäftszahl

Ra 2017/22/0049

Rechtssatz

Aus der Rechtsprechung des VwGH ist keineswegs abzuleiten, dass eine dauerhafte Verhinderung iSd Paragraph 64, Absatz 3, NAG 2005 erst bei einer Erkrankung ab ungefähr zweijähriger Dauer anzunehmen wäre. Vielmehr kann eine gesundheitliche Beeinträchtigung auch bereits nach Ablauf eines kürzeren Zeitraums als dauerhaft erachtet werden vergleiche VwGH 29.7.2019, Ra 2017/22/0087).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2017220049.L02