Im Falle eines Auftrages zur Mängelbehebung iSd § 34 Abs 2 VwGG obliegt es dem Vertreter selbst, sich davon zu überzeugen, welche Erledigungen aufgetragen und ob diesen zur Gänze nachgekommen wurde (Hinweis B 24.4.1979, 777/79)Im Falle eines Auftrages zur Mängelbehebung iSd Paragraph 34, Absatz 2, VwGG obliegt es dem Vertreter selbst, sich davon zu überzeugen, welche Erledigungen aufgetragen und ob diesen zur Gänze nachgekommen wurde (Hinweis B 24.4.1979, 777/79)